Banken im Kampf gegen Krypto-Geldwäsche

Wie können Banken die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv und kosteneffizient umsetzen? Antworten gibt hier Dr. Stefan Hirschmann.


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Politik, Gesellschaft und Finanzindustrie ist gleichermaßen daran gelegen, dass Risiken im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung frühzeitig aufgedeckt und überwacht werden können. Gleichzeitig muss das Aufsichtsregime laufend an digitale Entwicklungen angepasst werden. Nur: Welche Compliance-Risiken Krypto-Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple mit sich bringen und welche Regulierungsmaßnahmen sich daraus ergeben, ist nicht absehbar und daher Gegenstand kontroverser Diskussionen. Das internationale Financial Stability Board (FSB) sieht zwar in Krypto-Assets kein wesentliches Risiko für die globale Finanzstabilität – angesichts der Geschwindigkeit der Marktentwicklung rät das FSB jedoch zu einer intensiveren Überwachung, vor allem mit Blick auf kriminellen Missbrauch.

Derzeit bewegt sich nach Einschätzung der Bundesregierung der weltweite Umfang der Geldwäsche durch Kryptowerte im unteren einstelligen Prozentbereich. Zudem arbeiten FSB, der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), das Committee for Payments and Market Infrastructure (CPMI), die International Organisation of Securities Commissions (IOSCO) und die Financial Action Task Force (FATF) an der Risikoanalyse von Krypto-Assets.

Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche

2018 wurde ein Rahmenwerk entwickelt, mit dem die Auswirkungen der Entwicklungen auf den Märkten für Krypto-Assets in Bezug auf die Finanzstabilität überwacht werden können. Mit der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie, die bis Januar 2020 in nationales Recht umzusetzen ist, werden Umtauschplattformen (etwa Bitcoin-Börsen) und elektronische Geldbörsen (Wallet Provider) in den Kreis der Geldwäsche-Verpflichteten integriert und müssen höhere Sorgfaltspflichten erfüllen. Die Befugnisse der zentralen Meldestellen sollen verbessert, die Transparenz der Angaben zu den Eigentümern erhöht und virtuelle Währungen sowie Guthabenkarten einer Regulierung unterworfen werden.

Die G20-Staaten haben 2019 erklärt, dass Krypto-Währungen noch keine Bedrohung für die Stabilität des Finanzsystems darstellen. Die Industrienationen befürworten die Arbeit der internationalen Aufsichtsbehörden, was Krypto-Assets anbelangt. Regulierungsbemühungen sollten multilateral abgestimmt werden. Außerdem soll an den Bestimmungen der FATF festgehalten werden, die ihre Richtlinien für die Krypto-Branche kürzlich erneuert hatte. Entsprechend wollen sich die Mitgliedsstaaten verstärkt für die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche einsetzen und ein größeres Augenmerk auf Cybersicherheit legen.

Wirrwarr an Zuständigkeiten auflösen

Unter Beteiligung etlicher deutscher Banken, der BaFin und der Financial Intelligence Unit (FIU) hat sich zudem die Anti Financial Crime Alliance (AFCA) gegründet. Ziel ist es, den Kampf gegen die Geldwäsche in Deutschland stärker zu koordinieren und Banken und Behörden besser miteinander zu vernetzen.

Auf EU-Ebene sollen die Erkenntnisse aus der Arbeit mit Krypto-Währungen und Wallets in die Debatte über neue Normen in der Geldwäschebekämpfung einfließen. Weitere politische und gesetzgeberische Arbeiten zu den grenzübergreifenden Aspekten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind zu erwarten. Für die betroffenen Institute wäre es wünschenswert, das Wirrwarr an Zuständigkeiten und administrativen Überschneidungen aufzulösen und die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dadurch effektiver und kosteneffizienter umzusetzen.

Dabei ist nicht die Einrichtung einer weiteren EU-Behörde die vordringlichste Lösung, zumal unklar ist, welche Befugnisse an eine zentrale EU-Stelle übertragen und welche Verpflichtetenkreise dort beaufsichtigt werden sollen. Noch wichtiger wäre, die Regulierungsfrequenz im Nichtfinanzsektor zu erhöhen und strenge Meldevorschriften konsequent anzuwenden. 99 Prozent der Geldwäscheverdachtsanzeigen erbringt die Finanzwirtschaft. Nachziehen müssen jetzt endlich Autohändler, Juweliere, Immobilienmakler, Notare, Goldhändler, Wettanbieter und Auktionshäuser.