Ein kleiner Zusatz zu § 20 Absatz 6 Satz 4 des Einkommenssteuergesetzes bringt große Veränderungen für Trader: Ab dem 31. Dezember 2020 beschränkt der Zusatz die Verrechnung von Verlusten bestimmter Finanzprodukte und kann Auswirkungen auf die individuelle Steuerlast haben. Betroffen sind Finanzprodukte wie Hebelzertifikate, Optionsscheine, Mini-Futures und CFDs, die unter die Kategorie Termingeschäfte fallen. Die Verluste aus diesen Instrumenten sind ab 2021 nur mit Gewinnen aus der gleichen Art von Geschäften verrechenbar und auf eine Höhe von 10.000 Euro beschränkt. Alles, was darüber hinaus geht, muss auf das Folgejahr fortgeschrieben werden und bis zu einer Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Resultat ist, dass Termingeschäfte steuerlich so unattraktiv werden, dass sie sich kaum noch lohnen.
Die vermögensverwaltende GmbH
Eine sogenannte Trader GmbH, also eine vermögensverwaltende GmbH mit einem Aktiendepot, kann hier Abhilfe schaffen. Statt privat zu handeln, kann das Depot auf eine solche vermögensverwaltende GmbH verlegt werden. Neben den Termingeschäften bietet sie weitere Vorteile. So können gewisse Kosten über die GmbH abgerechnet werden, statt privat von versteuertem Geld bezahlt zu werden. Steuerlich ist es dazu noch interessant, in andere Kapitalgesellschaften zu investieren, da hier das sogenannte Schachtelprivileg angewendet werden kann, das die Gewinne zu 95 Prozent steuerfrei stellt. Veräußerungserlöse von Aktien, die in einem GmbH-Depot gehalten werden, fallen ebenfalls hierunter.
Kapital zum Investieren freisetzen
Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH kann sich ab einem jährlichen Haushaltseinkommen von 80.000 Euro lohnen. Zunächst muss analysiert werden, welche Steuerersparnisse mit einer vermögensverwaltenden GmbH erzielt werden können. Im nächsten Schritt wird der GmbH-Gründungsprozess begleitet. Durch Steueroptimierung wird Kapital zum Investieren freigesetzt, sodass anschließend die Ausarbeitung einer geeigneten Vermögensallokation erfolgen kann. Administrative Prozesse der GmbH-Gründung wie Behördenanmeldung, Buchhaltung oder Jahresabschluss folgen dann. Die vermögensverwaltende GmbH stellt ein nutzbares Instrument dar, die Auswirkungen der Änderung des Einkommenssteuergesetzes bezüglich der Verlustverrechnung aus Termingeschäften abzufangen und ist gleichzeitig geeignet, den Grundstein für den privaten Vermögensaufbau zu schaffen.
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