Deutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen. Das Corona-Virus hat nicht nur eine medizinische Krise ausgelöst, sondern sorgt für eine nie dagewesene Unsicherheit in der Realwirtschaft. Die schnellen und entschlossenen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung haben geholfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern. Aber auch in Zeiten der Corona-Pandemie bleibt die Transition zu einem nachhaltigeren Wirtschaftssystem von großer Bedeutung.
Die Deutsche Kreditwirtschaft ist bereit, die damit verbundenen großen Herausforderungen aktiv mitzugestalten. Für eine erfolgreiche Förderung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft in Deutschland und der Europäischen Union bedarf es verlässlicher Rahmenbedingungen, die eine zielgerichtete Entwicklung von zukunftsfähigen Wirtschaftsstrukturen unter Vermeidung von harten Strukturbrüchen ermöglichen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft mit den Spitzenverbänden BVR, DSGV, BdB, VÖB und VdP unterstützt das Ziel der Bundesregierung, mit einer noch zu entwickelnden Sustainable-Finance-Strategie im europäischen Kontext eine führende Rolle bei der weiteren Gestaltung eines nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzsystems einzunehmen.
Als Beratungsgremium im Zuge der Entwicklung ihrer Sustainable-Finance-Strategie hat die Regierung im Sommer 2019 den Sustainable-Finance-Beirat eingesetzt, der sich in seinem Zwischenbericht im März 2020 für ressortübergreifend kohärente Entscheidungen innerhalb der Regierung beim Thema Sustainable Finance ausgesprochen hat.
Sustainable-Finance-Beirat: Neue Handlungsansätze
Wesentliche Handlungsansätze der Bundesregierung sind – wie im Zwischenbericht des Sustainable-Finance-Beirat festgehalten – ein lenkungswirksamer CO2-Preis, die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Erhöhung geeigneter realwirtschaftlicher Investitionen sowie die Mitgestaltung des EU-„Green Deals“ und des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“.
Entscheidend dabei ist gerade mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine klare, schlanke und einfache in der Praxis anwendbare Taxonomie, die mit einem einheitlichen Klassifikationssystem innerhalb der EU für Klarheit sorgen soll, welche Tätigkeiten als nachhaltig zu betrachten sind.
Mit Blick auf die zahlreichen regulatorischen Maßnahmen auf EU-Ebene im Bereich Sustainable Finance sollte die Bundesregierung auch künftig an ihrem Grundsatz der 1:1-Umsetzung von europäischem Recht in der nationalen Gesetzgebung festhalten (kein Gold-Plating). Der Beirat hebt in seinem Zwischenbericht zu Recht den wichtigen Grundsatz der Proportionalität hervor – diesem Grundsatz sollte durchweg ausreichend Rechnung getragen werden.
Der Wandel in der Finanzwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit ist bereits in vollem Gange. Bei künftigen regulatorischen Änderungen sollte stets auf ein ausgeglichenes Verhältnis von Kosten und Nutzen geachtet werden.
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