Wie Banken zu Hilfssheriffs werden

Wie Banken zu Hilfssheriffs werden An Banken werden höhere Anforderungen gestellt als an den Normalbürger. Für diesen Zweck werden sogar verfassungsrechtliche Grundsätze mit Füßen getreten. Kaum geht es um Wirtschaftskriminalität, wird der Datenschutz mehr und mehr ausgehebelt. Gemäß dem Motto Big Brother is watching you werden Finanzinstitute vom Staat angehalten, verdächtige Kontobewegungen zu melden. Sie…


Wie Banken zu Hilfssheriffs werden

An Banken werden höhere Anforderungen gestellt als an den Normalbürger. Für diesen Zweck werden sogar verfassungsrechtliche Grundsätze mit Füßen getreten.

Kaum geht es um Wirtschaftskriminalität, wird der Datenschutz mehr und mehr ausgehebelt. Gemäß dem Motto Big Brother is watching you werden Finanzinstitute vom Staat angehalten, verdächtige Kontobewegungen zu melden. Sie müssen nur das Merkmal „zweifelhaft“ und „ungewöhnlich“ erfüllen. Was aber bitte bedeutet zweifelhaft und ungewöhnlich?

Verfassungsrechtlich bedenklich ist die Zurücknahme des Bestimmtheitsgebots. Laut den Grundsätzen unserer Verfassung muss der parlamentarische Gesetzgeber eine Handlung so konkret umschreiben, dass das strafbewehrte Verhalten durch Auslegung eindeutig festgelegt ist. Mit Verweis auf die fehlende Bestimmtheit hat der Gesetzgeber lange Zeit die Einführung dieses Passus‘ verhindert. So sinnvoll der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität auch sein mag, so dürfen elementare verfassungsrechtliche Prinzipien nicht geopfert werden. Doch gerade das ist der Fall. Kaum klopft Europa an der Tür, geben der deutsche Staat und die Rechtsprechung meistens nach.

Das Perfide an dieser Geschichte ist, dass das Denunzieren aufgrund bloßer Vermutungen von Brüssel vorgeschrieben wird. Das supranationale Gebilde, das sich den Schutz der Grundrechte auf die Fahnen schreibt und nicht müde wird, die NSA zu schelten, fordert Institute auf, Kundenprofile mittels hochentwickelter IT-Lösungen anzulegen.

Mit den klassischen Aufgaben der Compliance-Abteilung hat dies alles nicht mehr viel zu tun. Es geht hier nicht mehr um das Abwenden finanzieller Schäden. Die Institute sind von nun an gehalten, ihren Beitrag zur Rechtsordnung leisten.

Um die Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht umzusetzen, schuf der Gesetzgeber extra den § 25h KWG. Nationales Verfassungsrecht wird mit diesem Paragraphen geradezu mit Füßen getreten. Institute sind von nun an gehalten, Informationen im Rahmen ihrer Untersuchungspflicht miteinander auszutauschen. Da fragt man sich, was unser Grundgesetz denn noch wert ist, wenn europäische Direktiven dieses einfach aushebeln dürfen.

Wie ist das aber in den neuen Geldwäschevorschriften geregelt? Banken werden angehalten, ihre Kunden permanent zu überwachen und Verdachtsmomente zur Anzeige zu bringen. In der Rechtssprache heißt dies mittlerweile nur noch „Verdachtsmeldung“. Entfernt man sich von dieser Wortklauberei, bleibt jede Meldung de facto eine Anzeige. Hier reicht eine bloße Vermutung aus, um in den Fokus der ermittelnden Behörden zu geraten. Machen wir uns nichts vor, kaum wird die Verdachtsmeldung abgegeben, treten die Grundrechtseingriffe und die damit verbundenen Belastungen ein. Dies kann die Überwachung der Telekommunikation bedeuten wie auch Durchsuchungen. Eine Unschuldsvermutung sieht anders aus.

Wenn der Staat seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, sollte er nicht versuchen, hoheitliche Aufgaben an andere zu delegieren. Aber genau das sehen die Gesetze vor. Der Geldwäschebeauftragte wird zum Ermittler des Staates.

An den Geldwäschebeauftragten werden höhere Anforderungen gestellt als an dem Normalbürger. Das Strafgesetz sieht keine Anzeigepflicht bei Geldwäsche vor. Nachzulesen im § 138 StGB. Aber selbst bei den anzeigepflichtigen Gesetzesüberschreitungen reichen bloße Vermutungen nicht aus. Derjenige, der die geplante Straftat nicht zur Anzeige bringt, muss glaubhaft von deren Ausführung erfahren. Nur dann wird er verurteilt. Das gilt sogar für Kapitalverbrechen. Wenn bei Wirtschaftsverbrechen strengere Vorgaben als bei Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen das Leben gelten, haben die staatlichen Organe bewiesen, welches Rechtsgut für sie wertvoller ist.

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