Über Banker und anderen bösen Buben

Nach dem Sechser im Lotto kam der Frust. Ein Ehepaar aus NRW wollte aus sehr viel noch mehr machen und verlor ihren Gewinn durch falsche Anlegerberatung. Wer hat Schuld? Immer wieder dieselbe Leier! Wer ist schuld, wenn privat investiertes Geld verloren geht? Der Banker natürlich, der aufgrund seiner mangelnden fachlichen Kompetenz und Beratung, Anleger in…


Nach dem Sechser im Lotto kam der Frust. Ein Ehepaar aus NRW wollte aus sehr viel noch mehr machen und verlor ihren Gewinn durch falsche Anlegerberatung. Wer hat Schuld?

Immer wieder dieselbe Leier! Wer ist schuld, wenn privat investiertes Geld verloren geht?

Der Banker natürlich, der aufgrund seiner mangelnden fachlichen Kompetenz und Beratung, Anleger in den Ruin treibt.

So lautet der Vorwurf eines mittelständischen Ehepaars aus Herne (NRW), die unverhofft 6,2 Millionen Euro im Lotto gewannen. Doch wie gewonnen, so zerronnen! Das Glück währte nicht lange, als das Ehepaar ihr Vermögen der Privatbank Merck Finck & Co anvertraute. Ein Großteil des auf Anraten ihres Gewinnberaters investierten Geldes ist verloren. Das wollte nun das Ehepaar nicht einfach so hinnehmen und verklagte die ehemalige Bank ihres Vertrauens auf Schadensersatz. Und sie haben gewonnen! Das Landgericht Münster verurteilte die Privatbank auf Schadensersatz in Höhe von 509.646,87 € neben Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Die Medien applaudierten über dieses Urteil. Die Bankkunden, die bei der Finanzkrise Geld verloren, haben den Glauben an die Gerechtigkeit wieder gewonnen. Endlich werden die Banken bestraft! Es gehören immer zwei dazu, besagt ein altes Sprichwort. Schauen wir uns dazu das Gerichtsurteil (Az. 114 O 110/12) an.

Das Ehepaar G. verbuchte eine Million Euro auf einem Festgeldkonto und investierte 5 Millionen in offene und geschlossene Fonds. Die Fonds sind gescheitert und die Beteiligungen wertlos. Das Ehepaar betonte, ausschließlich sichere Anlagen haben zu wollen. Sie seien nicht anlagegerecht beraten worden. Der Berater habe weder über das Totalverlustrisiko aufgeklärt noch sei das Verkaufsprospekt betrachtet worden. Harte Vorwürfe. Schließlich ist es der Job eines jeden Bankberaters, Anleger fachmännisch zu beraten. Dafür wird er bezahlt.

Die Privatbank Merck Finck und Co ließ die Vorwürfe nicht auf sich ruhen. Sicher seien die Eheleute  in Kenntnis über Kapitalanlagen gesetzt worden. Aus dem Gerichtsurteil geht hervor, dass die Eheleute G. die Anlagestrategie weder mit Sicherheit noch konservativ verfolgt haben. Im Gegenteil! Sie haben die Anlagestrategie flexibel und dynamisch verfolgt. Da ist sie. Die Gier! Hohe Renditen sind erwünscht. Aber bitte ohne die damit verbundenen Risiken! Wo gibt es denn sowas? Je höher die Renditen, desto höher die Risiken. Dieses kleine Einmaleins der Anlagestrategie sollte doch jedem Anleger bewusst sein. Aber ganz so einfach ist es nicht. Aus dem Gerichtsurteil geht hervor, dass das Ehepaar Risikohinweise nicht gelesen, sondern an markierter Stelle unterschrieben habe. Da kann man nur mit der Stirn runzeln. Das Paar hat dem Berater vertraut, der mehr Feingefühl an den Tag hätte legen können. Es muss ihm doch nicht entgangen sein, dass er es nicht mit Anlegerprofis, sondern mit unerfahrenen Leuten zu tun hatte. Es ist nicht zu erwarten, dass ihnen die Risiken und Tücken des Anlegens bekannt sind. Wie denn auch? Der Finanzmarkt ist so komplex, dass selbst Bankberater nicht immer den Durchblick haben. Für den Bankberater gilt, nicht nur anlegergerecht, sondern auch idiotensicher zu beraten. Für das Ehepaar aus dem nordrhein-westfälischen Herne hätte gegolten: „Weniger ist mehr!“

Foto von seriga via www.istockphoto.de