Nie wieder das Haus verlassen

Kaum ein Verfahren ist bei Online-Abschlüssen so in der Kritik, wie das Postident-Verfahren. Der Medienbruch und die Abbruchrate, die sich damit bei Onlineabschlüssen ergeben, sind erheblich. Dabei ist Postident nicht gesetzlich gefordert. Bafin und Gesetzgeber sehen Alternativen vor. Die Umsetzung kommt nun aus München. Sie bestellen Ihre Hardware im Netz, Zahnpasta und schwarze Socken kommen…


Kaum ein Verfahren ist bei Online-Abschlüssen so in der Kritik, wie das Postident-Verfahren. Der Medienbruch und die Abbruchrate, die sich damit bei Onlineabschlüssen ergeben, sind erheblich. Dabei ist Postident nicht gesetzlich gefordert. Bafin und Gesetzgeber sehen Alternativen vor. Die Umsetzung kommt nun aus München.

Sie bestellen Ihre Hardware im Netz, Zahnpasta und schwarze Socken kommen im Abo und Bücher lesen Sie auf einem eBook-Reader. Der Supermarkt liefert Ihnen endlich auch die Lebensmittel vor die Tür und das neue Bankkonto eröffnen Sie ganz bequem vor einem 27 Zoll Monitor. Auch dieser wurde — wie bereits erwähnt — direkt auf Ihren Schreibtisch geliefert.  Und als Sie ganz genüsslich in die gelieferte Prosciutto-Fungi beißen wollen, kommt der Hinweis: „… bitte drucken Sie das Postident-Formular aus … und begeben sich damit zur nächsten Postfiliale“. Gehen Sie nicht über Los, wir bieten Ihnen keine Alternative. Nehmen Sie es doch als Teil unserer Fürsorgepflicht, dass Sie endlich mal vor die Tür kommen.
Rettung naht. Das Geldwäschegesetz fordert ein Institut auf die Legitimation eines jeden der ein Konto eröffnet persönlich und anhand von Legitimationspapieren zu prüfen. Im § 6.2. gibt es jedoch bereits Ausnahmen, wenn eine natürliche Person zur Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend  sein kann. Hier wird zum Beispiel auf den elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes und das Thema qualifizierten elektronische Signatur hingewiesen. Zu dumm, dass die Verbreitung des neuen Personalausweises in Verbindung mit einer elektronischen Signatur noch ziemlich dünn ist. Von einem geeigneten Kartenleser mal ganz abgesehen. Im Bafin Rundschreiben (GW) – Verdachtsmeldung nach §§ 11, 14 GwG, weist die Bafin nun unter III auf die Auslegung des Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Bezug auf eine Fernidentifizierung hin.
Das BMF erlaubt im Grunde die persönliche Identifizierung im Rahmen einer Videoübertragung. Mitarbeiter und Kunde sitzen sich in dieser Videoübertragung von Angesicht zu Angesicht gegenüber. Sehen und hören muss gewährleistet sein und schon klappt es auch mit der Identifizierung. Ein Blick auf den vor die Kamera gehaltenen Ausweis und schon kann es mit dem neuen Konto los gehen. Sogleich startet in München ein Unternehmen mit einem Verfahren zur sicheren Online-Identifikation. IDnow überprüft mithilfe einer patentierten Bilderkennungstechnologie Ausweisdokumente und Personen. Die Post wird es nicht erfreuen, erhält sie doch für jeden Postident-Vorgang Gebühren. Anders der Kunde. Medienbruch ade. Smartphone, Tablet oder Webcam genügt für eine Identifizierung auf dem Sofa. Ob Banken diesen Service indes 24/7 anbieten werden, darf durchaus bezweifelt werden. Und bevor hier direkt Prostest kommt, wer will schon gerne um 03:30 Uhr ein Konto eröffnen. Machbar wäre es jedoch.
Laut IDnow wird es bereits im vierten Quartal Umsetzungsergebnisse bei führenden Banken geben. Wir sind sehr gespannt.