Lebensversicherungen binden Versicherte an lange Laufzeiten. Auf dem Zweitmarkt können diese vor Ablauf mit Mehrerlös verkauft werden. Für Verbraucher ist dies eine gute Alternative zur Kündigung, für Bankberater ein nützliches Instrument für das Bestandskundenmanagement. Dank dem neuen Reformgesetz LVRG können wieder mehr Policen gekauft werden.
Einer Umfrage der Steinbeis-University zufolge ist der Lebensversicherungs-Zweitmarkt selbst unter Finanzberatern nach wie vor ein Geheimtipp: 46 Prozent der Befragten räumen ihm einen eher geringen Bekanntheitsgrad ein. Kein Zweifel, dass der Zweitmarkt bei Endverbrauchern noch weniger bekannt sein dürfte. Das unterstreicht auch das jährlich wachsende Stornovolumen. Allein im Jahr 2013 wurden nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GdV) e.V. Policen im Wert von 14,7 Milliarden Euro gekündigt. Einer aktuellen Vertriebsstudie von Towers Watson zufolge gehören Banken zu den wichtigsten Vertriebspartnern für Lebensversicherungen. Kundenberater sollten daher bereits bei der Erstberatung auf die Möglichkeit einer späteren Verwertung hinweisen, damit dem Kunden möglicherweise nicht viel Geld verloren geht. Verbraucherschützer beklagen schon lange die niedrigen Rückkaufswerte von Lebensversicherungen im Kündigungsfall. Viele Verbraucher machen Verlust, wenn Sie vor Vertragsablauf ihren Vertrag kündigen.
Der Hinweis auf den Zweitmarkt ist in Großbritannien gesetzlich vorgeschrieben
Doch der Grund dafür sollte nicht dem Produkt angelastet werden, sondern im Umfeld der Kundenberatung verortet werden. Stornokosten können dem Versicherer nicht pauschal angelastet werden, schließlich entstehen diese real durch Verwaltungsaufwand und dem Abzug langfristigen Anlagekapitals. Dabei lassen sich Stornokosten vermeiden: Schon seit zehn Jahren kaufen Zweitmarkthändler Lebensversicherungen und führen diese entweder im eigenen Bestand weiter – oder vermitteln sie an Investoren. In Großbritannien gibt es diesen Zweitmarkt schon lange. Dort ist der Verweis auf den Zweitmarkt seit 2001 für die Kundenberatung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Lebensversicherung kann auf vielfältige Weise zur Finanzierung genutzt werden
Der Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages fordert dem Versicherten ein langfristiges Engagement ab: 12 Jahre verlangt der Gesetzgeber als Mindestlaufzeit, um in den Genuss von Steuervergünstigungen zu kommen. 20 oder 30 Jahre sind keine Seltenheit. Doch in dieser Zeit kann viel passieren: Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit, Immobilienerwerb: Die Gründe für unvorhergesehen hohen Liquiditätsbedarf sind vielfältig. Dabei verfügt jeder, der mit seiner Police bereits mindestens 10.000 Euro angespart hat, über ein kaum bekanntes Finanzierungsinstrument. Die Nutzungsmöglichkeiten einer Lebensversicherung sind vielfältig: Bei Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt erhält der Versicherte einen Kaufpreis, der über dem Rückkaufswert liegt, in Einzelfällen bis zu 15 Prozent. Durch Fortführung der Versicherung seitens des Ankäufers bleibt dem Verkäufer außerdem ein beitragsfreier Restversicherungsschutz bestehen. Nach Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) rechnet der Zweitmarkt sogar mit ansteigenden Kaufpreisvorteilen, da die darin verankerte Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven den Ankäufern zusätzliche Planungssicherheit gegeben hat.
Zweitmarkt bietet weitere Handlungsoptionen
Aber auch Versicherten, die ihre Police nicht gleich veräußern möchten, bietet der Zweitmarkt weitere Handlungsoptionen. So bietet beispielsweise das Policendarlehen günstige Kreditkonditionen oft ohne SCHUFA-Auskunft, denn die Police selbst kann als Sicherheit akzeptiert werden. Wer auch Prämien nicht mehr zahlen will, kann die Police in Verbindung mit einer Rückerwerbsoption verkaufen („Policencash“), ein kreditähnlicher Vorgang, vergleichbar mit einer Pfandleihe.
Attraktives Rendite-Risiko-Profil: Die Zweitmarktpolice als Assetklasse
Die erworbene Lebensversicherung wird durch den Ankäufer in ein Anlageprodukt umgewandelt. Dazu werden Zahlungsweisen umgestellt und Zusatzversicherungen gekündigt. Früher war dies das Hauptbetätigungsfeld von Zweitmarktfonds. Private Investoren konnten sich allenfalls über Fondsbeteiligungen indirekt darin engagieren, was stets mit Risiken und hohen Kosten verbunden war. Doch mittlerweile hat sich die einzelne Zweitmarktpolice als eigenständige Assetklasse profiliert. Policenhändler, wie z.B. Policen Direkt, bieten einzelne, anonymisierte Lebensversicherungen in ihrem Webshop als Direktinvestment an. Das ist besonders für sicherheitsorientierte Anleger, wie z.B. Family Offices, Pensionsfonds oder Privatpersonen, interessant. Der Investor profitiert nicht nur von der hohen, gesetzlich garantierten Sicherheit der Anlageklasse Lebensversicherung, sondern auch von den, verglichen mit einem Neuabschluss, geringeren Restlaufzeiten bis zur Endfälligkeit. Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen bietet eine außergewöhnliche Vielfalt. Im Kundengespräch sollte der Zweitmarkt daher künftig, ob im Rahmen einer Finanzierung oder bei der Anlageberatung eine größere Rolle einnehmen.