In den wenigen Momenten, in denen die Handschrift noch gefragt ist, greifen leider die meisten zum Kugelschreiber, vulgär auch „Kuli“ genannt. Ihn gibt es fast überall als Werbegeschenk. Dementsprechend wird er auch behandelt – schäbig und vollkommen lieblos. Leider wird er, wenn die Mine noch zur Hälfte befüllt ist, weggeschmissen oder verschludert. Und damit unterschreiben die meisten ihre rechtlich bindenden Verträge?
Ein Füllfederhalter, umgangssprachlich auch als „Füller“ geläufig, mag zwar einige Euro teurer sein, und auch als Werbegeschenk ist er rar gesät. Aber er hat Vorteile en masse: Er gibt seinem Schreiber Eleganz und Würde. Er wird nicht weggeschmissen, schäbig behandelt, außer von Grundschülern, und versauert auch nicht in Ecken. Nein, er wird gehegt und gepflegt und nicht selten vererbt.
Mit solch einem Glanzstück der handschriftlichen Kultur lohnt es sich doch eher, rechtlich verbindliche Dokumente zu signieren. Kritiker können hier einwerfen, dass das alles doch mehr Schein als Sein sei. Vielleicht, rechtsverbindlich ist der Vertrag auch dann, wenn man ihn mit Blut signiert. Aber es geht hier doch um die innere Haltung des sich Verpflichtenden.
Diese Würde verleiht ausschließlich ein Füllfederhalter!