Hrsg.: Gustav Meyer zu Schwabedissen
Euro:44,00
190 Seiten, broschiert
ISBN: 978-3-814-50386-8
RWS-Verlag Kommunikationsforum GmbH
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Alternative Zahlungsmittel haben sich durchgesetzt und durchdringen mehr und mehr das alltägliche Leben der Menschen. Bitcoins, PayPal, Gutscheinkarten, um nur einige zu nennen, sind aus dem wirtschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenken. Umso erstaunlicher ist, dass nur die wenigsten Teilnehmer des wirtschaftlichen Kreislaufs unter der Aufsicht der BaFin stehen, und das, obwohl auch Gutscheine aller Art (etwa für IKEA oder Amazon) unter das GWG fallen. Es darf aber auch bezweifelt werden, dass ein Tankstellenpächter oder ein Kioskbesitzer, der solche Gutscheine verkauft, von den daraus resultierenden rechtlichen Verpflichtungen weiß. Der rasante Aufstieg der E-Geld-Branche ist von der aufsichtsrechtlichen Seite so gut wie gar nicht nachvollzogen worden. Damit kommen wir schon zum zweiten Punkt, nämlich dass es bei dieser wichtigen juristischen Angelegenheit, die gewiss noch an Bedeutung gewinnt, bisher keine Abhandlungen vorhanden sind. Diese Lücke schließt Meyer zu Schwabedissen, der vorliegendes Buch herausgibt.
Dass dieses Rechtsgebiet von großer Bedeutung ist und auch solche Unternehmen betrifft, an die man nicht unbedingt denkt, lässt sich am Beispiel der Bestelldienstes lieferheld.de erkennen. Aufgrund einer Klage eines Wettbewerbers mussten sie ihr Geschäftsmodell ändern, denn im schlimmsten Fall hätten sowohl BaFin als auch Gerichte das Geschäft schließen können.
Richtige Fragestellung des Buches
Meyer zu Schwabedissen will mit seinem Werk eine Orientierungshilfe zu dieser „facettenreichen Welt des E-Geldes“ geben. Das gesamte Buch muss unter dem Blickwinkel gelesen werden, was man unternehmen muss, um nicht reguliert zu werden, oder um einen Zulassungsantrag zu stellen. Betrachtet man die Probleme und Sorgen der Realwirtschaft, ist diese Fragestellung durchaus berechtigt.
Hierbei lassen sich die aus der Praxis kommenden Autoren, neben Meyer zu Schwabedissen schreiben noch die Anwältin Barbara Dörner und der Anwalt Bénédict Schenkel, nicht zu sehr von forschungsrelevanten Fragestellungen ablenken, die für die Praxis und den Alltag nur von minderem Interesse sind.
Ausführlich widmet sich Meyer zu Schwabedissen daher zum praktisch relevanten Thema der Erlaubnispflicht nach § 8 I ZAG. Man darf sich nicht davon ablenken lassen, dass es sich hierbei bloß um einen Absatz eines Paragraphen handelt, denn der hat es in sich. Immerhin braucht Meyer zu Schwadedissen 20 Seiten, um das rechtliche Phänomen zu beschreiben.
Aber auch andere grundlegende Begriffe werden nicht schnell abgehandelt und als bekannt vorausgesetzt, so etwa der E-Geld-Begriff, der umfassend erläutert wird. Bedenkt man, dass dieses Metier noch relativ neu ist, ist dieses Buch ein hervorragendes Einstiegswerk.
Erlaubnisanforderung nach § 8 I ZAG
Der Löwenanteil des vorliegenden Werkes handelt über die Erlaubnisanforderung bei der BaFin und darüber, welche Tätigkeiten Unternehmen mit dieser Erlaubnis nachgehen dürfen. Da die Erlaubnisforderung auch durch den uns schon bekannten § 8 I ZAG geregelt wird, lässt sich die Reichweite dieser kleinen juristischen Norm erahnen. Als Leser muss man aber den Autoren danken, denn sie gehen auf nahezu jede Kleinigkeit ein, die man beachten muss, wie etwa das Antragsschreiben, die Regelanhänge und noch vieles mehr. Nach Lektüre dieses Abschnitts sollten eigentlich keine Fragen mehr unbeantwortet bleiben.
Gutes Nachschlagewerk
Eine große Stärke des Buches ist seine Praxistauglichkeit. Neben der Rechtsprechung berücksichtigen die Autoren relevante Meinungen aus der Literatur. Der Leser kann sich durch Lektüre selber ein Bild über die Rechtslage bilden; was aber auch notwendig ist, da noch nicht alle rechtlichen Situationen durch die Rechtsprechung gedeckt sind.
Das vorliegende Buch eignet sich nicht für den interessierten Laien, der abends in seinem Ohrensessel noch eine schöne Lektüre zu sich nehmen will. Dafür ist das Thema dann doch „zu trocken“. Für Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter von Rechtsabteilungen lohnt es sich auf jeden Fall, das vorliegende Buch im Regal zu wissen.