Ernst & Young (EY) gehört zu den Finanzdienstleistern, die die Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen seit mehreren Jahren erfassen. Ihre jüngsten Ergebnisse zeigen, dass durchaus Fortschritte in Richtung Gleichberechtigung zu verzeichnen sind. Das Tempo bleibt jedoch auch in der Finanzbranche hinter den Erwartungen zurück. Gerade im europäischen Vergleich machen deutsche Wettbewerber eine eher mäßige Figur – um die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen, ist also noch einiges zu tun.
Von Vorständen und Aufsichtsräten
Zwei frisch veröffentlichte Erhebungen von Ernst & Young untersuchen, wie es um den Frauenanteil in Führungspositionen bestellt ist. Das “Mixed Leadership Barometer” (MLB) widmet sich der Quote weiblicher Vorstandsmitglieder in deutschen Aktienunternehmen, während der “Financial Services Boardroom Monitor” (FSBM) die Zusammensetzung von Aufsichtsräten europäischer Finanzdienstleister verfolgt. Zusammengenommen ergeben beide ein aufschlussreiches Bild über Führungsetagen von Großunternehmen.
Grundsätzlich lässt sich in beiden Erhebungen eine Steigerung geschlechtlicher Repräsentation feststellen. Laut MLB konnte die Quote von weiblichen Vorständen im letzten Jahr um 22 Prozent erhöht werden. Die Zunahme im Bereich der Aufsichtsräte betrug nach Angaben des FSBM etwa 13 Prozent. Jenseits der Steigerungsraten unterscheiden sich beide Werte allerdings deutlich. Jeder zweite Vorstand ist etwa rein männlich, wohingegen über 40 Prozent aller Aufsichtsratsposten von europäischen Finanzdienstleistern weiblich besetzt sind. Die Exekutive hinkt dem Kontrollorgan weit hinterher.
Unternehmen in der Pflicht
Dass die Diskrepanz zwischen Vorstands- und Aufsichtsratsposten so hoch ausfällt, ist indes keine Überraschung. Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union konzentrieren sich bei ihrem Vorhaben auf die Aufsichtsräte. Hiernach gilt es, Aufsichtsratsposten mit mindestens 40 Prozent Frauen zu besetzen. Als Alternative wird Unternehmen die Möglichkeit gelassen, einen kombinierten Anteil von 33 Prozent zu erreichen, der sich aus Vorstand und Aufsichtsrat zusammensetzt.
Bis Ende 2025 beziehungsweise Ende 2026 haben Unternehmen noch Zeit, den Anforderungen von Bund und EU zu entsprechen. Betroffen sind börsennotierte Unternehmen mit mehr als drei Führungskräften, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Unternehmen, in denen der Bund eine Mehrheitsbeteiligung hält. Obwohl die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze gering ausfällt, versprechen sich die Gesetzgeber von der verbindlichen Quote eine Signalwirkung.
Bisherige Erhebungen zeigen, dass gesamteuropäisch Handlungsbedarf hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen besteht. Nicht nur sind sie in der Führungsetage deutlich unterrepräsentiert, auch werden ihnen seltener verantwortliche Positionen anvertraut. Dem EY Financial Services Boardroom Monitor zufolge nahmen Frauen lediglich zwei Prozent aller C-Level Funktionen ein. Zuversichtlich stimmt demgegenüber, dass beide Erhebungen eine positive Tendenz beschreiben. Die Entwicklung mag zwar langsam erscheinen, aber sie nehme den richtigen Weg in eine fairere Zukunft.
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