Finanzaufsicht am Scheideweg

Warum die Aufsichtsbehörden in der Finanzkrise so ohnmächtig waren In Frankfurt hat Josef Ackermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, am Abend des 17. März 2010 im Rahmen einer Veranstaltung des Center for Financial Studies der Goethe Universität Frankfurt einen Vortrag über den Entwicklungsstand der Finanzmarkt – Regulierung gehalten. Im Kern stellte der Schweizer Ackerman ein in…


Warum die Aufsichtsbehörden in der Finanzkrise so ohnmächtig waren

In Frankfurt hat Josef Ackermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, am Abend des 17. März 2010 im Rahmen einer Veranstaltung des Center for Financial Studies der Goethe Universität Frankfurt einen Vortrag über den Entwicklungsstand der Finanzmarkt – Regulierung gehalten.
Im Kern stellte der Schweizer Ackerman ein in viele Richtungen gehendes Sechs – Punkte – Programm vor. Immer wieder geht Ackermann dabei auf die Finanzaufsicht nicht nur in der Europäischen Union ein. So wünscht er sich neben der fachlichen Finanzaufsicht wie sie heute besteht, eine systemische Aufsicht, die die Wechselwirkungen von Geld- und Finanzpolitik, den Regeln des Rechnungswesens und die Stabilität der Märkte global im Blick haben sollte. Weiter sieht Ackermann einen verstärkten Bedarf für eine zeitnahe Aufsicht für die mit den Fragen der Liquidität verbundenen Risiken der Banken. Auch wünscht Ackermann sich eine durchsetzungsfähige Aufsicht für das Management von künftigen Krisen. Das sind reichliche Anforderungen, die zum Teil weit über die heutigen Aufgaben hinaus gehen. Wie ist die Finanzaufsicht in der Europäischen Union dafür gerüstet?

Der Blick hinter die Kulissen verheißt nicht Gutes. Finanzaufsichten in der EU gibt es soviel wie Mitgliedstaaten. Auch wenn sich die Kommission eine stärke Verzahnung und eine bessere Koordinierung wünscht, die Realität sieht anders aus. Noch immer begreifen die Mitgliedsländer in der EU Finanzaufsicht zuerst als eine nationale hoheitliche Aufgabe. Es ist nicht einfach auf ei-nen Blick die nationalen Kompetenzen zu lokalisieren. Mal liegt die Finanzaufsicht in einem Land bei dessen Zentralbank, mal ist es eine eigenständige Behörde. Manchmal sind Banken- und Ver-sicherungsaufsicht streng voneinander getrennt, dann wieder zusammengelegt. Es gibt auch die Konstellation, dass die Aufsicht über die Finanzmärkte in die Kompetenz einzelner Bundesländer fällt. Selbst auf EU – Ebene gibt es drei Aufsichtsbehörden: für Banken (CEBS) für Versicherungen (CEIOPS) und für Wertpapiere (CESR). Von dem Vorschlag der Schaffung eines „European System of Financial Supervision“, wie er im Larosière – Bericht zur künftigen europäischen Finanzaufsicht vorkommt, hört man schon seit Monaten nichts mehr. Aber selbst wenn es auf europäischer und gar globaler Ebene zu politischen Fortschritten in dieser Frage kommen würde, wer sollte dann die dort gestellten Aufgaben bewältigen können?
Traditionell findet sich im Personal der Aufsichtsämter ein starker Anteil von Verwaltungsfachleuten und vor allem, dem komplexen Finanzgeschehen eher fernstehende, Juristen. Selbst in den Banken, die globale Geschäfte betreiben, gibt es nur wenige Spezialisten, die in der Lage sind komplexe Finanzinstrumente und Kreditverträge in deren Struktur, Risiko, Liquidität und buchhalterischen Auswirkungen völlig zu durchschauen. Fachleute mit solchen Qualifikationen wird man in den Finanzaufsichtsbehörden vergeblich suchen. Damit stellt sich sofort die Frage nach der Kompetenz dieser Einrichtungen. Das gilt allerdings nicht nur für künftige, sondern zu allererst für die heute schon bestehenden Aufgaben. Schließlich sind weder die öffentlichen Dienststrukturen noch die Vergütungen in den Aufsichtsbehörden geeignet, fachlich qualifiziertes Personal anzuwerben, geschweige denn zu halten. Dies ist aber dringend notwendig, will man der Finanzindustrie mit einem Gegenspieler Paroli bieten, der öffentliche Interessen auf Augenhöhe bei den Banken durchsetzen kann.
So klingt der Zustand der Finanzaufsicht bei Herrn Ackermann: „Es scheint mir bisweilen, dass wir gut beraten wären, etwas weniger Energie auf die Diskussion neuer Regulierungen und dafür etwas mehr auf die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden zu verwenden.“

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