140 Millionen Euro Gewinn, davon wird vielleicht auch die Stadtsparkasse Düsseldorf in den kommenden Jahren nur träumen. Im Jahr 2014 war es Realität. Mit Blick auf den aktuellen Kostendruck, mögliche Filialschließungen, Investitionen in Digitalisierung und trübe Aussichten im Bereich Zinseinnahmen, entscheidet sich Arndt Hallmann für die Rücklagen und wollte nur drei Millionen Euro an die Stadt ausschütten. Für den Oberbürgermeister zu wenig. Und seitdem zanken die beiden in der Öffentlichkeit, im Aufsichtsrat und nun auch vor Gericht.
Aus der Perspektive des Kaufmanns macht Hallmann alles richtig. Mit Blick auf eine schwierige Zukunft setzt er auf das Polster. Die Stadt will aber mit ihren Liegenschaften den Haushalt finanzieren. Zu Recht möchte sie vom Erfolg ihrer Liegenschaften profitieren. Doch welche Ausschüttung ist angemessen? Eine konkrete Regel gibt es nicht. Und was passiert, wenn heute ausgeschüttet wird und morgen die Stadt die Bank wegen Schieflage retten muss? Die Eigner der HSH Nordbank können ein Lied davon singen. Kein Bürger wird sich an die Ausschüttung im Jahr X erinnern, wenn ein paar Jahre später wieder nachgeschossen werden muss.
So ist die Entscheidung Hallmanns – der Gang zu Gericht – der richtige Weg, um eine Klärung auch für die anderen 400 Sparkassen zu bewirken. Angeblich geheime Treffen zwischen dem Oberbürgermeister und dem Ministerium lassen aber vermuten, dass so eine Klärung nicht gewünscht ist. Indes haben es Geisel und der Aufsichtsrat einfach: Wenn sie am Montag den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden nicht verlängern und der Nachfolger die Klage zurückzieht, haben sie gewonnen, ohne wirklich gewonnen zu haben. Rückgrat kann Geisel beweisen, wenn er Hallmann im Amt belässt und beide auf die gerichtliche Entscheidung ein Alt trinken gehen. Gut, dieser Teil ist jetzt Fiktion.