Bankenbrief
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Staatsanwaltschaft geht gegen Freisprüche für Deutsche-Bank-Manager vor |
Der Bundesgerichtshof (BGH) soll über die Freisprüche für die ehemaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen entscheiden. Die Staatsanwaltschaft München teilte heute mit, dass sie ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts München im Verfahren um die drei Ex-Vorstände aufrecht hält. Der frühere Aufsichtsratschef Clemens Börsig und der ehemalige Vorstand Tessen von Heydebreck können hingegen aufatmen. Die Anklagebehörde zog in diesen beiden Fällen ihre Revision zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte die fünf Manager ursprünglich wegen versuchten Betrugs angeklagt. Um die Deutsche Bank vor Schadenersatz-Zahlungen wegen der Pleite des Medienkonzerns von Leo Kirch zu bewahren, hätten sie ihre Aussagen im Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht München abgesprochen, lautete der Vorwurf. Aber das Landgericht hatte nach einem Jahr Verhandlungsdauer im April dieses Jahres alle fünf Angeklagten freigesprochen. Es sei nicht ein einziger Hinweis gefunden worden, dass irgendeine Absprache getroffen worden sei, hatte die Strafkammer erklärt. Der Generalbundesanwalt wird nun prüfen, ob er sich der Revision der Münchener Ankläger anschließt. Erst dann kann das Verfahren vor dem BGH beginnen.
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Bildnachweis Vorschaubild (Bundesgerichtshof): Joe Miletzki