Bankenbrief
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Das Thema |
BGH kippt Extra-Gebühr für Bauspardarlehen |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die früher von zahlreichen Bausparkassen erhobene Gebühr für Bauspardarlehen für unzulässig erklärt. Darlehensgebühren dienten allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürften deshalb nicht an die Kunden abgegeben werden, hieß es in dem heute verkündeten Urteil. Die Gebühr ist einmalig zu zahlen, wenn Bausparer zur Immobilienfinanzierung das Darlehen in Anspruch nehmen, und wird damit zusätzlich zu den Kreditzinsen fällig. Nach Auskunft der Dachverbände sieht zwar keine der 20 Bausparkassen die Gebühr in ihren aktuellen Tarifen vor. Früher war sie nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber weit verbreitet. Von der Entscheidung können Bausparer mit einem älteren Vertrag profitieren, die ihr Darlehen erst beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben. Wie viele das sind, ist unklar. Wer von seiner Bausparkasse Geld zurückfordern kann, hängt von den Verjährungsfristen im konkreten Fall ab. Auch im Streit um gut verzinste Altverträge erlitten die Bausparkassen heute einen Rückschlag vor Gericht. Die Kündigung eines 25 Jahre alten Bausparvertrags aufgrund hoher Zinsen sei unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
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Was morgen wichtig wirdAus den USA werden aussagekräftige Ergebnisse, wer als Sieger aus der Präsidentenwahl hervorgeht, zwischen 5 und 6 Uhr morgens erwartet. In Berlin hält EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die diesjährige Europa-Rede der Konrad-Adenauer-Stiftung. Vor dem Bundestagsrechtsausschuss ist eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung angesetzt. Die Deutsche Postbank veröffentlicht ihre Neun-Monatszahlen, Euronext seine Zahlen für das dritte Quartal. Die American Chamber of Commerce in Germany und der Fachverlag der F.A.Z.-Gruppe für Wirtschaft und Finanzen Frankfurt Business Media laden nach den US-Präsidentenwahlen zur 10. Transatlantischen Jahreswirtschaftskonferenz (bis 10.11.) in Frankfurt ein.
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Bildnachweis Vorschaubild (BGH Palais mit Brunnen): bundesgerichtshof.de/Joe Miletzki