Geht es heutzutage um einen intelligenten Finanzierungsmix, kommen Unternehmen nicht mehr an Factoring und Leasing vorbei. Vor allem in mittelständischen Unternehmen sind auch alternative Finanzierungslösungen längst etabliert. Doch mit dieser positiven Entwicklung ging und geht auch eine zunehmende Regulierung einher. Seit die in Deutschland tätigen Factoring- und Leasing-Gesellschaften 2009 unter die eingeschränkte Bankenaufsicht „KWG-light“ gestellt wurden, bei der sie fortan selbst die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) umsetzen mussten, erfolgten kürzlich weitere Regulierungen. Auf Basis einer publizierten Novelle vom 27.10.2017 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurden kürzlich die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) veröffentlicht. Aus der neuen Regulation ergeben sich nun weitere Herausforderungen für die Finanzbranche, die auch für klassische Finanzierungsdienstleister uneingeschränkt gelten.
Ganzheitliches Risikomanagement ist gefordert
Ein Regulierungsschwerpunkt liegt im Bereich digitaler Dienstleistungen. Diese werden besonders von kleineren und mittleren Instituten häufig ausgelagert, damit sie sich ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Die neuen MaRisk wie auch die BAIT zeigen nun nochmal deutlich, dass für die technische Infrastruktur nicht nur ein robustes Monitoring einzuführen ist, sondern auch die Identifizierung und Überwachung von IT-Risiken sichergestellt werden muss. Eine Auslagerung der technischen Infrastruktur bedeutet dabei nicht, dass auch die IT-Kontrollen auslagert werden können. Im Gegenteil, die konkretisierte Ausgestaltung der Anforderungen verpflichtet dazu, neben des in den MaRisk geforderten IT-Risikomanagements auch die IT-Governance samt der Definition einer IT-Strategie intern zu erstellen und zu strukturieren. Eine externe Beratung kann hier sinnvoll unterstützen – was jedoch einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellt.
Eine weitere Herausforderung an ein ganzheitliches Risikomanagement betrifft das Compliance-Risiko. Die erhöhten Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz werden besonders die Mobilien-Leasing-Unternehmen betreffen, obwohl der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der direkten Finanzierung von Gütern und Leistungen liegt. Internationale Standards wie die IFRS 16 ziehen ebenfalls spürbare Folgen nach sich. Denn auch wenn die Mehrzahl der Leasingnehmer in Deutschland nach Handelsgesetzbuch (HGB) bilanziert, müssen große Leasing-Unternehmen nach IFRS bilanzieren und die neuen Anforderungen anwenden. Das schließt wie bei der Novelle der MaRisk und BAIT eine umfangreichere Datenbereitstellung ein, etwa bei abweichenden Geschäften wie Sale-and-Lease-Back.
Nicht zu einem Regulierungsdienstleister werden
Dies lässt sich alles gut regeln, keine Frage. Und neue Herausforderungen bringen immer auch die Chance auf verbesserte Lösungen mit sich. Doch dafür müssen jetzt besonders kleine und mittelgroße Factoring- und Leasing-Anbieter sorgen, um nicht zu Regulierungsdienstleistern zu werden. Gerade bei ihnen ist die Unsicherheit groß, wie die gestiegenen Anforderungen operativ und wirtschaftlich umgesetzt werden können. Das Proportionalitätsprinzip, das die Bankenaufsicht jüngst noch einmal bestätigt hat, gibt die Richtung vor: Jetzt ist die gemeinsame Suche der Partner nach werthaltigen und kundengerechten Lösungen gefragt. Leasing- und Factoring-Unternehmen können also durchaus selbstbewusst und optimistisch in die Zukunft blicken. Aufsichtsrechtlich werden sie zunehmend nicht länger als Nischenanbieter mit reduziertem Risiko für das Finanzsystem angesehen, sondern immer stärker an den Maßstäben der Banken gemessen. Die Regulierung lässt sich da als Privileg nutzen, um Kunden auch künftig sichere Technologien bereitstellen zu können.