Bankenbrief
Wichtiges vom 01. Februar 2017
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Studie: Zinsmarge deutscher Banken könnte um 16 Prozent sinken
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Eine länger andauernde Phase mit niedrigen Zinsen würde deutsche Geldinstitute stark belasten. Zu diesem Schluss kommt eine heute veröffentlichte Studie der Deutschen Bundesbank und der Wirtschaftshochschule ESMT. „Selbst wenn die Zinsen konstant auf ihrem aktuellen Niveau blieben, würde sich die Zinsmarge im Kerngeschäft der Banken in Deutschland in den nächsten vier Jahren um 16 Prozent verringern“, warnen Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret, Bundesbank-Finanzexperte Yalin Gündüz und ESMT-Präsident Jörg Rocholl, die Autoren der Studie. „Diese prognostizierte Margenverringerung hätte am Ende dieses Jahrzehnts zur Folge, dass nur noch 20 Prozent der deutschen Banken Kapitalkosten in Höhe von 8 Prozent erwirtschaften würden.“ Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) war dies 2014 die durchschnittliche Eigenkapitalrendite globaler Banken. Im internationalen Vergleich sind deutsche Finanzinstitute besonders stark vom Zinsgeschäft abhängig. Dadurch trifft sie die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) besonders. Die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden noch dieses Jahr in einem Stresstest die Auswirkungen der Niedrigzinsen auf kleinere Geldinstitute untersuchen.
reuters.com
bundesbank.de
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Was morgen wichtig wird
Die Deutsche Bank veröffentlicht ihre Bilanz 2016. Die Bundesbank lädt zu einer Konferenz anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht vor 25 Jahren. Auf der „Handelsblatt“-Tagung „Zukunftsstrategien für Sparkassen und Landesbanken“ sprechen unter anderen Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret und Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands.
Irrtümer rund ums Kündigungsrecht
Beim Thema Kündigung gehen die Meinungen immer wieder auseinander. Zu den weit verbreiteten Irrtümern gehört beispielsweise, dass einem Kranken nicht gekündigt werden darf. Er kann durchaus wegen häufiger Erkrankungen seinen Arbeitsplatz verlieren. Auch muss nicht immer erst eine Abmahnung vor einem Rausschmiss erfolgen. Selbst Betriebsräte sind unter bestimmten Umständen nicht unkündbar. Weitere Informationen finden Sie hier:
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Bildnachweis: Deutsche Bundesbank