Anzeige: 01. Juni in Berlin: VÖB-Fachtagung: Die BDSG-Novellen in der Bankpraxis

Am 1. April 2010 treten die neuen datenschutzrechtlichen Regelungen zum Scoring in Kraft. Das Kernstück der Neuerungen bilden die Auskunftsrechte des Betroffenen gegenüber Scoring-Betreibern. Banken müssen ihren Kunden auf Anfrage die über sie gespeicherten Score-Werte mitteilen und das Zustandekommen und die Bedeutung des Score-Wertes einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form erläutern. Die Kreditinstitute müssen sich…


Am 1. April 2010 treten die neuen datenschutzrechtlichen Regelungen zum Scoring in Kraft. Das Kernstück der Neuerungen bilden die Auskunftsrechte des Betroffenen gegenüber Scoring-Betreibern. Banken müssen ihren Kunden auf Anfrage die über sie gespeicherten Score-Werte mitteilen und das Zustandekommen und die Bedeutung des Score-Wertes einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form erläutern. Die Kreditinstitute müssen sich auf die zu erwartenden Kundenanfragen vorbereiten. Darüber hinaus sind bereits zum September 2009 neue Vorgaben in Kraft getreten, welche die Auftragsdatenverarbeitung, die Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken (auch Adresshandel) und die dafür grundsätzlich erforderliche Einwilligung betreffen.

Das Ziel der VÖB-Fachtagung besteht darin, bankenrelevante Änderungen der neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben zusammenzufassen und einen Überblick zu den Anpassungen in der Bankpraxis zu geben. Der Schwerpunkt der Tagung betrifft das Scoring. Die zum 1. April 2010 in Kraft tretenden Regelungen für das Scoring werden aus Sicht einer Datenschutzaufsichtsbehörde und aus Sicht der Praxis einer Auskunftei dargestellt. Ferner sollen die Teilnehmer einen Ausblick auf künftige Vorhaben der Bundesregierung im Bereich des Datenschutzrechts erhalten.

Inhalte

  • Datenschutzrechtliche Vorgaben zum Scoring

    (Roul Tiaden, Leiter des Referats „Wirtschaft“ beim Landesdatenschutzbeauftragten Nordrhein-Westfalen)
  • Scoring – wie es die Schufa macht

    (Dr. Wulf Kamlah, Chefsyndikus der SCHUFA Holding AG)
  • Neue Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in der Bank
  • Ausblick auf die künftigen datenschutzrechtlichen Vorhaben der Bundesregierung

    (Katja Sielemann, Abteilungsdirektorin beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.).

Teilnehmerkreis

Die Tagung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance/Geldwäsche/Datenschutz, Kreditabteilung allgemein, Kundenbetreuung Aktivgeschäft/Privatkunden, Rechtsabteilungen.

Buchungsinformationen

Für VÖB-Mitgliedsinstitute beträgt der Preis 490,00 EUR umsatzsteuerfrei

Anmeldung unter:

VÖB-Service GmbH

Kathleen Weigelt

Telefon: 0228/8192-221

Telefax: 0228/8192-223

bildung@voeb-service.de