Auswirkungen des Gesetzes zur Optmierung der Geldwäscheprävention an den Finanzsektor

Advertorial Das am 16. Dezember 2011 vom Bundesrat beschlossene Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention schließt eine vorhandene Lücke im deutschen Rechtssystem. Durch diese Lücke wurde nach Ansicht der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus nicht ausreichend ermöglicht. Betroffen von dem Gesetz sind neben den Finanzdienstleistern…


Advertorial

Das am 16. Dezember 2011 vom Bundesrat beschlossene Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention schließt eine vorhandene Lücke im deutschen Rechtssystem. Durch diese Lücke wurde nach Ansicht der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus nicht ausreichend ermöglicht.

Betroffen von dem Gesetz sind neben den Finanzdienstleistern auch Wirtschaftsunternehmen außerhalb des Finanzsektors. Während für einige Wirtschaftsunternehmen die Einrichtung von Compliance- und Geld-wäschebeauftragten neu ist, sieht sich der Finanzsektor verschärften Bedingungen ausgesetzt.

So wird es nun laut Paragraph 6 des Gesetzes für Finanzdienstleister erforderlich sein, auch gegenüber im Inland ansässigen politisch exponierten Personen (PEP) „angemessene, risikoorientierte Verfahren anzuwenden“. Der Verpflichtete muss prüfen, „ob es sich bei dem Vertragspartner (…) um eine natürliche Person handelt, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, oder um ein unmittelbares Familienmitglied der Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person (…)“.

Diese Änderung wird zu deutlichen Aufwandssteigerungen bei Finanzdienstleistern führen:

  • Initial zu einer Überprüfung des gesamten Datenbestands, um festzustellen, welche Personen zu dem genannten Kreis gehören.
  • Überprüfung jedes neuen Vertragspartners.
  • Laufender Abgleich der identifizierten PEPs und deren Familienmitgliedern bzw. der ihnen nahestehenden Personen.

Die Nichtbefolgung kann mit Bußgeldern bis zu 100.000 EUR geahndet werden.

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Es handelt sich hierbei um vordefinierte Begriffe, wie sie in der Berichterstattung über Kriminalität, Korruption, Skandale und Terrorismus anzutreffen sind. Die Verbindung mit einer Person oder einem Unternehmen bietet hierbei einen schnellen Blick auf möglichen Risiken. Die Begriffe können natürlich für jeden Kunden individuell angepasst werden. Der Zugriff auf 23.000 internationale Pressequellen, inklusive Lokalpresse und Fachzeitschriften steigert so sowohl den Umfang als auch die Treffsicherheit der Rechercheprozesse, auch für schwer zu findende Unternehmen und aufstrebende Märkte.

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Möglich macht den Abgleich ganzer Kontaktlisten der zugrundeliegende Batch-Modus. Bei der Suche berücksichtigt unser Fuzzy Suchalgorithmus zudem Namensvarianten und unterschiedliche Schreibweisen. So werden Einträge trotz Tipp- oder Schreibfehlern gefunden.
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