Bürokratiekosten bei Geldwäsche verschlingen Millionen

Aufgrund spezifischer gesetzlicher Informationspflichten entstehen der deutschen Kreditwirtschaft gemäß eines vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) präsentierten Gutachtens jährliche Kosten in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro, das sind 4.700 Euro je Mitarbeiter. Den Löwenanteil daraus verschlingen IT-Prozesse. Der wesentliche kostentreibende Faktor besteht darin, dass zwar fast alle Daten IT-gestützt zur Verfügung stehen, aber mit sehr großem…


Aufgrund spezifischer gesetzlicher Informationspflichten entstehen der deutschen Kreditwirtschaft gemäß eines vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) präsentierten Gutachtens jährliche Kosten in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro, das sind 4.700 Euro je Mitarbeiter. Den Löwenanteil daraus verschlingen IT-Prozesse. Der wesentliche kostentreibende Faktor besteht darin, dass zwar fast alle Daten IT-gestützt zur Verfügung stehen, aber mit sehr großem Aufwand nachbearbeitet und für die Zwecke der Informationspflicht aufbereitet werden müssen. Statistische Meldepflichten sind ein Beispiel für solche Prozesse. Auf der anderen Seite gibt es stark kundenorientierte Prozesse, bei denen die Mitarbeiter der Institute Beratungsaufgaben und Hilfestellungen für im Kern staatliche Aufgaben übernehmen. Etwa 15 Prozent aller Bürokratiekosten entfallen darauf. Diese Vorgänge sind deshalb oft sehr aufwändig, weil mehrere Abteilungen und Mitarbeiter einbezogen werden müssen und diese Vorgänge strafrechtliche Bedeutung haben können. Beispielhaft hierfür sind die Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche. Sie verursachen mit 775 Millionen Euro den größten bürokratischen Aufwand.

Kritik an der Umsetzung der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Vor diesem Hintergrund wird es kaum verwundern, dass sich mehr und mehr Banken die Frage vorlegen, ob derartige Bürokratiekosten in der Kreditwirtschaft überhaupt noch angemessen sind. Zweifellos können durch einen intensiven IT-Einsatz die internen Prozesse in der Gesamtheit verbessert werden, wie Amir Orad (Foto Mitte), Executive Vice President von Actimize, vorrechnet, doch mehren sich Stimmen, die eine Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewährleistet sehen. Im Zentrum der Kritik stehen die Umsetzungsvorgaben der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht. Bei etlichen Regelungen wird dabei nach Ansicht der Kreditwirtschaft erheblich über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinausgegangen. Vor allem aber werden nicht mehr geforderte bürokratische Anforderungen beibehalten sowie von den Richtlinien eingeräumte Erleichterungsmöglichkeiten nicht genutzt. Insgesamt werden die bürokratischen Anforderungen an die Kreditwirtschaft nicht nur nicht reduziert, sondern ganz erheblich ausgebaut. In weiten Teilen wird der risikobasierte Ansatz durch pauschale oder zu detaillierte Vorgaben für die Risikobewertung konterkariert, kritisiert der ZKA. "Ich warne vor einer enormen Kapitalvernichtung durch sinnlose Maßnahmen", so Karl-Heinz Symann (Foto unten), langjähriger Konzerngeldwäschebeauftragter der Dresdner Bank und Inhaber der Beratungsgesellschaft Symann Compliance & AML Consult, im Rahmen einer Veranstaltung des BankingCLUB in Köln. Dass die deutsche Kreditwirtschaft in internationalen Rankings einen erheblichen Abstieg hinnehmen musste, sei nicht zuletzt auf die deutsche Regulierungswut zurückzuführen.

Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen
Doch auch andernorts und in anderen Branchen wird mit der Geldwäsche-Richtlinie der EU hart ins Gericht gegangen. Bei einer Veranstaltung des Österreichischen Juristenverbandes wurden insbesondere die Umsetzungsbemühungen von Experten als praxisfremd kritisiert. Die Richtlinie verpflichtet z.B. auch Rechtsanwälte, Juweliere oder Spielbanken dazu, die Ämter zu informieren, wenn der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Zu den besonders anfälligen Geschäftsfeldern zählen etwa Geschäftsbeziehungen mit "politisch exponierten Personen" (PEPs), also Personen in hohen politischen Ämtern sowie Manager von Staatsunternehmen. Wer allerdings ein PEP ist, sei schwer herauszufinden, meint die Wiener Staatsanwältin Maria Wais. Doch für Max-Peter Ratzel, Direktor von Europol in Den Haag, gibt es keine Alternative: "Die Finanzierung des internationalen organisierten Verbrechens und Terrorismus muss wirksam bekämpft werden. Um ihren Beitrag zu leisten, müssen Banken und Versicherungen wachsam sein und die nationalen Strafverfolgungsbehörden so früh wie möglich informieren, wenn etwas verdächtig erscheint." Auch Torsten Mayer, Fraud-Experte und Vorstand der Tonbeller AG, unterstützt die Forderung: "Die internationale Terrorismusbekämpfung ist heute nicht mehr nur Sache der nationalen Regierungen, Sicherheitsbehörden oder Militärs. Finanzdienstleistern kommt jetzt die Aufgabe zu, durch geeignete Überwachungssysteme die Versorgung terroristischer Organisationen mit finanziellen Mitteln zu stoppen." Thomas Wild, Vorstand der Cellent Finance Solutions AG, ergänzt: "Moderne Software hilft den Instituten, die Gruppe der politisch exponierten Personen zu erkennen und den gestiegenen Sorgfaltspflichten Rechnung zu tragen."