BGH kippt Extra-Gebühr für Bauspardarlehen

Bankenbrief Wichtiges vom 08. November 2016 Das Thema BGH kippt Extra-Gebühr für Bauspardarlehen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die früher von zahlreichen Bausparkassen erhobene Gebühr für Bauspardarlehen für unzulässig erklärt. Darlehensgebühren dienten allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürften deshalb nicht an die Kunden abgegeben werden, hieß es in dem heute verkündeten Urteil. Die Gebühr ist…


Bankenbrief
Wichtiges vom 08. November 2016

Das Thema

BGH kippt Extra-Gebühr für Bauspardarlehen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die früher von zahlreichen Bausparkassen erhobene Gebühr für Bauspardarlehen für unzulässig erklärt. Darlehensgebühren dienten allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürften deshalb nicht an die Kunden abgegeben werden, hieß es in dem heute verkündeten Urteil. Die Gebühr ist einmalig zu zahlen, wenn Bausparer zur Immobilienfinanzierung das Darlehen in Anspruch nehmen, und wird damit zusätzlich zu den Kreditzinsen fällig. Nach Auskunft der Dachverbände sieht zwar keine der 20 Bausparkassen die Gebühr in ihren aktuellen Tarifen vor. Früher war sie nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber weit verbreitet. Von der Entscheidung können Bausparer mit einem älteren Vertrag profitieren, die ihr Darlehen erst beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben. Wie viele das sind, ist unklar. Wer von seiner Bausparkasse Geld zurückfordern kann, hängt von den Verjährungsfristen im konkreten Fall ab. Auch im Streit um gut verzinste Altverträge erlitten die Bausparkassen heute einen Rückschlag vor Gericht. Die Kündigung eines 25 Jahre alten Bausparvertrags aufgrund hoher Zinsen sei unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.

focus.de
faz.net
manager-magazin.de

Zur kompletten Ausgabe des heutigen Bankenbriefs gelangen Sie über den folgenden Link:

Bankenbrief

Sie wollen den Bankenbrief in Zukunft werktäglich ab 16:00 Uhr in Ihrem E-Mail-Postfach wissen. Dann nutzen Sie das Anmeldeformular direkt auf der Seite des Bankenverbandes:

Newsletteranmeldung

Die weiteren Themen von heute:

  • Banken wappnen sich für Marktturbulenzen nach US-Wahl
  • US-Börsenaufsicht prüft neue Vorwürfe gegen Großbanken
  • Crédit Agricole steigert Gewinn deutlich
  • Studie: Vermögensverwalter-Sterben in der Schweiz setzt sich fort
  • Türkische Lira fällt auf Rekordtief
  • Niedrige Zinsen für Anschlussfinanzierung nutzen
  • EZB-Direktorin Lautenschläger gegen weitere Lockerung der Geldpolitik
  • Slowakischer Finanzminister Kažimír sieht Unternehmenssteuerplan positiv
  • EBA-Chef Enria: Keine Bevorzugung der Deutschen Bank

Was morgen wichtig wird

Aus den USA werden aussagekräftige Ergebnisse, wer als Sieger aus der Präsidentenwahl hervorgeht, zwischen 5 und 6 Uhr morgens erwartet. In Berlin hält EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die diesjährige Europa-Rede der Konrad-Adenauer-Stiftung. Vor dem Bundestagsrechtsausschuss ist eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung angesetzt. Die Deutsche Postbank veröffentlicht ihre Neun-Monatszahlen, Euronext seine Zahlen für das dritte Quartal. Die American Chamber of Commerce in Germany und der Fachverlag der F.A.Z.-Gruppe für Wirtschaft und Finanzen Frankfurt Business Media laden nach den US-Präsidentenwahlen zur 10. Transatlantischen Jahreswirtschaftskonferenz (bis 10.11.) in Frankfurt ein.

Der Nachschlag

Wie gut ist Ihre Allgemeinbildung?

Für die Beziehungspflege auf der Karriereleiter ist auch der Smalltalk wichtig. Profitieren kann, wer über eine breite Allgemeinbildung verfügt. Gebildete Menschen haben es leichter, auf immer wieder andere Anknüpfungspunkte zurückzugreifen oder neue Lösungsansätze zu finden. Kennen Sie sich im Bildungskanon des Abendlandes aus? Wissen Sie, welcher Kultfilm an Platons Höhlengleichnis angelehnt ist? Und laut welchem antiken Philosophen es unmöglich ist, zwei Mal in denselben Fluss zu steigen? Prüfen Sie Ihr Wissen bei folgendem Quiz:


<!–

 

 

–>

Bildnachweis Vorschaubild (BGH Palais mit Brunnen): bundesgerichtshof.de/Joe Miletzki