Der Verkauf von NPLs als effektives Mittel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Banken

Gastautorin Frau Meliha Hasanovic Basel III und seine Anforderungen Im Zuge der Umstellung von Basel II auf Basel III sehen sich Bankinstitute neben einer Vielzahl von aufsichtsrechtlichen Verschärfungen insbesondere einer signifikanten Erhöhung der Eigenkapitalunterlegungsquote ausgesetzt. Die Einführung von ergänzenden Kapitalerhaltungspuffern und Erhöhung der harten Kernkapitalquote sowie eine strengere Definition des aufsichtsrechtlichen Begriffs „Eigenkapital“ durch Basel…


Gastautorin Frau Meliha Hasanovic

Basel III und seine Anforderungen

Im Zuge der Umstellung von Basel II auf Basel III sehen sich Bankinstitute neben einer Vielzahl von aufsichtsrechtlichen Verschärfungen insbesondere einer signifikanten Erhöhung der Eigenkapitalunterlegungsquote ausgesetzt.

Die Einführung von ergänzenden Kapitalerhaltungspuffern und Erhöhung der harten Kernkapitalquote sowie eine strengere Definition des aufsichtsrechtlichen Begriffs „Eigenkapital“ durch Basel III stellen die Bankenwelt vor weitere Herausforderungen. Dazu kommt die Einführung einer „Leverage Ratio“ zur Steuerung des Verschuldungsgrades jedes Bankinstituts, die beiden neuen Kennzahlen „Liquidity Coverage Ratio“ und „Net Stable Funding Ratio“ zur Sicherstellung einer permanenten Liquiditätsverfügbarkeit sowie insgesamt verschärfte Offenlegungs- und Meldevorschriften. Die Umsetzung dieser neuen Anforderungen ist mit zusätzlichem großen technischen und personellen Aufwand verbunden, der weitere Ressourcen bindet.

Optimierung des LGD
Die Verschärfung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen führt zu einem zusätzlichen Margendruck, weshalb die Risikosteuerung von Banken einer neuerlichen Betrachtung unterzogen werden muss. In diesem Zusammenhang spielt die optimale Quantifizierung des Risikoparameters LGD eine wesentliche Rolle. Dies gilt unabhängig davon, ob Banken ihre Risiken auf der Grundlage des Kreditrisiko-Standardansatzes (KSA) bewerten oder den Basis-IRB-Ansatz (FIRB) bzw. den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (AIRB) nutzen. Eine höhere Recovery Rate bzw. ein sinkender LGD reduziert den kalkulatorischen Verlust und somit das durch die Eigenkapitalquote gebundene Kapital.

Eine Möglichkeit, den LGD zu senken, ist eine präzisere und risikosensitivere Bewertungsmethode. Vereinfachende Risiken bewertende Methoden auf Basis des KSA sowie des FIRB Ansatzes, die die Eigenkapitalquote auf der Grundlage eines aufsichtlich vorgegebenen abstrakten LGD berechnen, werden den Banken in Zukunft nicht genügen. Da ein standardisierter Ansatz keine optimale Risikobewertung ermöglicht und mit einer „Unschärfe“ verbunden ist, werden überflüssige Risikopuffer gebildet, was die zu unterlegende Eigenkapitalquote unnötig erhöht. Insofern werden sowohl die bislang auf der Grundlage des KSA als auch die auf der Grundlage des FIRB Ansatzes arbeitenden Banken in naher Zukunft ihr Risiko mit bankinternen Modellen gemäß dem AIRB Ansatz bewerten, wenn sie die nötige „Schärfe“ ihrer Risikobewertung erzielen möchten. Dies wird bei den betroffenen Banken zu enormen technisch und personell bedingten Kosten führen, die die Margen zusätzlich belasten werden.

Banken, die bereits heute den AIRB-Ansatz nutzen, sind sowohl jenen Kreditinstituten, die bislang den KSA- als auch den FIRB-Ansatz genutzt haben, im Hinblick auf den aufwendigen Umstellungsprozess im Vorteil. Im Bereich Retail sieht die derzeitige Lage so aus, dass die den FIRB-Ansatz anwendenden Banken ihre LGD Werte ohnehin bereits bankintern gemäß AIRB ermitteln, da für Retail-Forderungen im IRB-Ansatz stets der AIRB-Ansatz vorgeschrieben ist. Jedoch werden auch sie nicht von strikteren Meldevorschriften verschont. Im Hinblick auf verschärfte Belegung und Offenlegung der bankinternen Bewertung, werden auch diese Institute einen erheblichen Mehraufwand leisten müssen, um den Anforderungen der Bafin gerecht zu werden.

Forderungskauf als Mittel zur Senkung des LGD
Eine besonders effiziente Möglichkeit, den bevorstehend skizzierten Anforderungen zu begegnen, ist der revolvierende Verkauf von NPLs an einen spezialisierten Finanzdienstleister wie die Intrum Justitia. Durch langjährige Branchenkenntnis erzielt Intrum Justitia Rückführungserfolge, die sich in attraktiven Kaufpreisquoten widerspiegeln. Diese Quoten liegen häufig weit über den von vielen Banken erzielbaren Recovery Rates. Sofern sich eine Bank somit für einen Verkauf an Intrum Justitia entscheidet, führt dies zu einer Senkung des LGD und resultiert in einer niedrigeren Eigenkapitalunterlegung. Zusätzlich werden Banken durch langfristig garantierte Kaufpreise von aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Offenlegungsvorschriften entlastet, die vor allem die Risikomessung des AIRB-Ansatzes mit sich bringt.

Der Verkauf von Forderungen setzt somit ein erhebliches Maß an Eigenkapital und Liquidität frei. Darüber hinaus wirkt sich die verbesserte NPL-Ratio positiv auf das Rating und andere Risikoparameter aus und führt zu niedrigeren Refinanzierungskosten, was letztlich eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nach sich zieht.

Frühzeitige Erkennung und Klassifizierung von Kunden zu Schuldnern
Um die Effizienz eines Forderungskaufes für eine Bank zu maximieren, empfiehlt es sich, zahlungsgestörte Forderungen regelmäßig und in einem möglichst frühen Stadium zu verkaufen. Infolgedessen muss sich eine Bank zukünftig intensiver mit der Frage auseinandersetzen, ob und wann ein Kreditnehmer von einem Kunden zu einem Schuldner herabzustufen ist. Der Einsatz von Scoringverfahren bereits während des Zahlungsverzuges und insbesondere nach Kündigung eines Darlehens bietet hierbei eine effektive Unterstützung.

Fazit
Es zeigt sich, dass der regelmäßige Verkauf von zahlungsgestörten Forderungen in vielerlei Hinsicht einen positiven Effekt auf die Wettbewerbsfähigkeit von Banken hat. Voraussetzung hierfür ist ein seriöser, zuverlässiger und solventer Partner, der eine langfristige Zusammenarbeit garantieren kann. Intrum Justitia.

Advertorial von
Frau Meliha Hasanovic, Credit Portfolio Analystin der Intrum Justitia GmbH
E-Mail: m.hasanovic@intrum.com