Ankündigung
Warum die neue Finanzmarktrichtlinie MiFID den Anlegerschutz nicht wirklich stärkt
Finanz-Experten sind mit der geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie für Märkte für Finanzmarktinstrumente (MiFID) in deutsches Recht nicht zufrieden. Durch zahlreiche Ausnahmeregelungen sei die Anforderung, Privatanleger wirksamer als bisher zu schützen, kaum zu erreichen. Zudem lasse die MiFID selbst einen wichtigen Punkt des Anlegerschutzes außer Acht: Bei etlichen Finanzprodukten sind Banken zugleich Anbieter und Marktmacher. Dadurch können sie die Ver- und Ankaufspreise zu ihrem Vorteil verzerren.
„Mit sorgfältiger Beratung verdienen Banken kein Geld, sondern allein durch den Verkauf von Produkten. Und das schnell, einfach und ohne Einsatz von Eigenkapital“, geht Karl Matthäus Schmidt, Sprecher des Vorstandes der Berliner quirin bank AG, mit der üblichen Beratungspraxis ins Gericht.
Als Referenten konnten wir Karl Matthäus Schmidt, CEO der quirin bank AG, Ex-Gründer von Consors und Gewinner des National Leadership Award 2006, gewinnen.
Schon mit der Gründung von Consors zeigte Karl Matthäus Schmidt, was im Wertpapiergeschäft noch möglich ist. MiFID kommt ihm und der quirin bank AG sehr gelegen, hat die quirin bank AG doch begonnen, als erste Bank in Deutschland ausschliesslich mit Honorarberatung an den Privatkundenmarkt zu treten. Ein zukünftiger Trend?
Am 05.07. wird uns Karl Matthäus Schmidt einen kritischen Einblick in die EU-Richtlinie MiFID geben. Ihm und vielen anderen Finanz-Experten geht die deutsche Umsetzung der europäischen Richtline nicht weit genug.
Rückblick
Mit dem Modell der Honorarberatung will die quirin bank AG zeigen, dass Verbraucherschutz machbar ist und sehr weit gehen kann. Rückvergütung von Interbankenzinssätzen, Provisionen und Kick-Backs: Wie will eine Bank da noch Geld verdienen?; munkelt man schon in der Branche. Die weiß aber auch, dass eine reine Onlinebank damals undenkbar war. Damals!
Verbraucherschutz durch MiFID, so lautete das Ziel. Und dieses wurde deutlich verfehlt.
Andere Länder, wie zum Beispiel die Niederlande, sind in Teilbereichen deutlich schärfer bei der Umsetzung in nationales Recht vorgegangen. Als Beispiel sei hier der Umgang mit geschlossenen Beteiligungen genannt.
Dass freie Fondsvermittler außen vor geblieben sind, eine Verjährung schon nach 3 Jahren eintritt und die weit über 100.000 Zertifikate bei MiFID unberücksichtigt bleiben, all das ist für die quirin bank AG und auch für viele andere Kritiker der MiFID unbegreiflich.
Dennoch besteht ein riesiger Umsetzungsbedarf in der Branche.
Die quirin bank AG wurde an diesem Abend durch den Generalbevollmächtigten für das Privatkundengeschäft, Herrn Christian Kreuser, vertreten. Ein herzliches Dankeschön an seine Person sowie die Skandia Lebensversicherung AG, die uns an diesem Abend als Sponsor zur Seite stand!