„Investmentprozess à la nextgen“

Rund 3.100 Privatstiftungen in Österreich verfügen über ein Vermögen von etwa 70 Milliarden Euro. Diese Vermögenswerte müssen bewirtschaftet werden. Der Handlungsspielraum des Stiftungsvorstandes wird durch den Stiftungszweck in der Stiftungserklärung definiert. Um den speziellen Anforderungen moderner Stiftungen gerecht zu werden, ist ein professionell strukturierter Prozess notwendig. Dies hat zusätzliche Dynamik erhalten, da der Oberste Gerichtshof…


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Im Folgenden konzentrieren wir uns auf den Bereich der Vermögensveranlagung, bei dem zwei Bereiche zu bedenken sind:
• Erreichen des Stiftungszweckes und damit das Managen von Ertragsquellen und Risikofaktoren, wie etwa Markt- und Kontrahentenrisiken
• Erhalt entsprechender Information, damit ein fundierter Entscheid über die Veranlagung gefällt werden kann. Um zu dieser Entscheidung strukturiert zu gelangen, sollte man sich an dem viergliedrigen „Investmentprozess à la nextgen“ orientieren:

1. Anlagerichtlinien

Solange Anlagerichtlinien nicht in der Stiftungserklärung enthalten sind, sollten diese unter Einbeziehung eines Organs (etwa eines Beirats) und unter Mithilfe eines Spezialisten (externer Advisor) durch den Vorstand erarbeitet werden, welche die individuellen Vorgaben für die Verwaltung des Stiftungsvermögens darstellen. Die folgenden grundlegenden Informationen sollten darin enthalten sein:
1. Anlageziele (Stiftungszweck)
2. Annahmen zum Kapitalmarkt
3. Anlageprämissen:
a) Vorgaben in der Portfoliokonstruktion (Methodik)
b) Limitierungen und Ausschlüsse von bestimmten Kapitalanlagen: Bonität; Anteil einzelner Anlageklassen; Fremdwährungen
c) Welche Anlageinstrumente sind zulässig?
d) Nachhaltige Aspekte in der Veranlagung?
4. Anlageprozess:
a) Wer trifft die Entscheidungen?
b) Wie werden Entscheidungen getroffen, begründet und dokumentiert?
c) Wie ist eine strukturelle Verbesserung von Entscheidungen gewährleistet?
5. Performance und Reporting:
a) Wann, wie und wie oft wird der Stiftungsvorstand bzw. werden die anderen Stakeholder informiert?
b) An welcher Benchmark orientiert sich die Performance? Die Anlagerichtlinien sollen dem Vorstand das Interesse nehmen, sich aus der Verantwortung des unternehmerischen Handelns zu stehlen und lediglich Dienst nach Vorschrift zu machen. Zugleich sollen sie die Angst nehmen, in das Haftungsrisiko zu laufen.

2. Auswahl/Ausschreibung

Im zweiten Schritt gilt es, den/die passenden Partner für die Veranlagung zu finden. Dies wird durch eine Ausschreibung erreicht, welche strukturiert Arbeitsweise und Qualität bzw. Fähigkeit des Vermögensverwalters in Erfahrung bringt. Sieben Themenkreise werden abgefragt, die dem Vorstand als Nachweis einer klar strukturierten Vorgehensweise dienen und die Nepotismus verhindern:
1. Angaben zum Unternehmen/Angaben zur Qualität der Entscheider
2. Art und Weise der Vermögensverwaltung
3. Risikomanagement
4. Kommunikation und Reporting
5. Kosten
6. Allgemeines Vertragswerk
7. Anlagevorschlag
Der Nutzen für den Stiftungsvorstand liegt darin, dass durch die klaren Vorstellungen und Vorgaben bei den Anlagerichtlinien eine Wettbewerbssituation zwischen den Anbietern entsteht und der Vorstand auf Augenhöhe verhandelt.

3. Umsetzung

Aufgrund der Anlagerichtlinien wird der Anlagevorschlag umgesetzt. Hierbei ist zu entscheiden, wie die Privatstiftung bei der konkreten Umsetzung betreut werden möchte – so gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Spezialfonds oder über das Management auf Depot-ebene zu agieren. Auch die Depotführung im Ausland sollte diskutiert werden.

4. Reporting/Begleitung

Nun wird die Begleitung der Privatstiftung sichergestellt, welche durch einen detaillierten Bericht zur Lage der Privatstiftung erreicht wird, der Folgendes beinhaltet:
1. Transparenz über die aktuelle Lage der Privatstiftung in Bezug auf Erreichung des Stiftungszweckes
2. Information über die Einhaltung der Anlagerichtlinien oder, ob diese aufgrund des geänderten Kapitalmarktumfeldes erneuert werden sollten (wenn dies die Stiftungserklärung zulässt).
3.  Auflistung sämtlicher Kosten
4. Aussagen zum Kapitalmarktumfeld in Bezug auf die Stiftungsveranlagung (inklusive Stresstestszenarien, quantitativer wie qualitativer Risikofaktoren, etc.)
5. Die Begleitung dient auch einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Entscheidungsverhalten des Vorstandes.

Fazit

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen in puncto Rechtslage, Kapitalmarktkomplexität und Erwartungshaltung seitens der Stifter/Begünstigten an den Vorstand muss bei Privatstiftungen ein höheres Maß an Professionalität Einzug halten. Eine zeitgemäße und strukturierte Herangehensweise im Bereich der Vermögensverwaltung ist unumgänglich. Der „Investmentprozess à la nextgen“ führt in klaren Schritten durch diesen Prozess. Außerdem ist eine genaue Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen sowie der Beweggründe zu empfehlen.