Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in einem unter dem Aktenzeichen (Az.: C-271/08) veröffentlichten Urteil entschieden, dass die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter dem Vergaberecht unterliegt.
Damit könnten zukünftig auch private Anbieter um den Kuchen von immerhin 2,5 Mrd. Euro buhlen, den Angstellte bei Kommunen in die private Vorsorge stecken.
Siehe auch Beitrag im Vergabeblog.
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