Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten am Jahresende 2009 rund 764 000 volljährige Personen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Das waren 1,1% der Bevölkerung ab 18 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Hilfebezieher um 0,5%. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen im Rentenalter ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.
Ende 2009 war jeweils rund die Hälfte der Empfänger von Grundsicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert (47,7%) oder im Rentenalter (52,3%). Damit bezogen 0,7% der 18- bis 64-Jährigen und 2,4% der Bevölkerung im Rentenalter Leistungen der Grundsicherung. Die Mehrzahl der Empfänger waren Frauen (54,9%). Während die Zahl der männlichen Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 1,8% stieg, sank die Zahl der weiblichen um 2,3%. Deutschlandweit bezogen 1,2% der volljährigen Frauen und 1,0% der Männer Leistungen der Grundsicherung. Rund ein Viertel (23,5%) der Leistungsempfänger war in stationären Einrichtungen wie Pflege- oder Altenheimen untergebracht, rund drei Viertel (76,5%) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.
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