Berater haften!

Der BGH hat in einem Urteil aus der vergangenen Woche, die Anleger in geschlossene Fonds gestärkt und den Leseumfang reduziert. Bisher konnten sich "Verkäufer" von geschlossenen Fonds immer auf das Prospekt berufen, meist Werke mit einigen Hundert Seiten. Kaum ein Anleger wird diese Lektüre bis ins letzte Detail studieren. Mit dem neuen Urteil haftet jedoch…


Der BGH hat in einem Urteil aus der vergangenen Woche, die Anleger in geschlossene Fonds gestärkt und den Leseumfang reduziert.

Bisher konnten sich "Verkäufer" von geschlossenen Fonds immer auf das Prospekt berufen, meist Werke mit einigen Hundert Seiten. Kaum ein Anleger wird diese Lektüre bis ins letzte Detail studieren. Mit dem neuen Urteil haftet jedoch der Berater, wenn er die Risiken einer geschlossenen Anlage verschweigt und kann sich nicht einzig auf auf das Prospekt berufen.

Siehe auch FTD


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