Die von der Bundesregierung geplante Regelung des Berufsbildes für Honorarberater in einem eigenen Spezialgesetz wird vom Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) ausdrücklich begrüßt.
Vorstandsvorsitzender Karl Matthäus Schmidt wies in Berlin darauf hin, dass eine gesetzliche Verankerung des Honorarberaters unabdingbar sei. Statt in der Gewerbeordnung sollte dieser vorzugsweise im Kreditwesengesetz geregelt sein. "Wir brauchen dringend eine strikte Trennung vom Vermittlern, die auf Provisionsbasis arbeiten und Beratern gegen Honorar, ergänzt BVDH-Vorstand Dieter Rauch auf der Fachtagung: "Qualitätsoffensive Verbraucherschutz", zu der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner eingeladen hatte. "Nur so ist für den Verbraucher sichergestellt, dass er unabhängige Beratungsleistungen erkennen kann." Mischmodelle, die so aussehen, dass sich einige Vermittler als Honorarberater bezeichnen, obwohl sie trotzdem Provisionen kassieren, gingen regelmäßig zu Lasten des Verbrauchers.
Neben der Festlegung des Berufsbilds "Honorarberater" gehören die Einführung klarer Kostenkennziffern und eine strengen Sachkundeprüfung zu den weiteren Forderungen des Verbandes. Die Prüfung soll nachweisen, ob es sich um einen Honorarberater oder einen sonstigen Finanzvermittler handelt.
Info und Grafik von Berufsverband deutscher Honorarberater – www.deutsche-honorarberater.de