Fördermitteltipp zur Heizungsmodernisierung

Neben umfassenden Gebäudesanierungen fördert die KfW Bankengruppe ab dem 1. März im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren auch wieder Einzelmaßnahmen. Von den zinsgünstigen Krediten (KfW-Programm 152) und attraktiven Investitionszuschüssen (KfW-Programm 430) profitieren insbesondere Eigenheimbesitzer: Falls das Wohnhaus aus Kostengründen nicht einmalig komplett saniert werden kann, besteht die Möglichkeit die Energiebilanz des Hauses durch einzelne Sanierungsschritte…


Neben umfassenden Gebäudesanierungen fördert die KfW Bankengruppe ab dem 1. März im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren auch wieder Einzelmaßnahmen.

Von den zinsgünstigen Krediten (KfW-Programm 152) und attraktiven Investitionszuschüssen (KfW-Programm 430) profitieren insbesondere Eigenheimbesitzer: Falls das Wohnhaus aus Kostengründen nicht einmalig komplett saniert werden kann, besteht die Möglichkeit die Energiebilanz des Hauses durch einzelne Sanierungsschritte zu verbessern. So werden unter anderem als Einzelmaßnahmen gefördert: Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs. "Eigenheimbesitzer, die sich momentan mit einem Modernisierungswunsch auseinandersetzen, sollten sich schon jetzt vom Fachhandwerk beraten lassen, um dann Anfang März die Fördermittel der KfW beantragen zu können. Denn die Zuschüsse gibt es nur, solange der Fördermitteltopf reicht", rät Horst Eisenbeis von der VdZ / Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.

Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Wichtig: die Fördermittel müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden! Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, ist ein Nachweis über die programmgemäße Durchführung des Vorhabens zu führen. Darüber hinaus empfiehlt die KfW bei Gesamt- und Einzelmaßnahmen eine qualifizierte Baubegleitung z. B durch einen Energieberater.

Grafik und Info von Kreditanstalt für Wiederaufbau – www.kfw.de