Die Basel-III-Umsetzung in Europa darf dezentrale Bankengruppen nicht benachteiligen.
Die EU-Kommission legt in Kürze ihren Entwurf zur Umsetzung der neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften nach Basel III (CDR IV / CRR I) vor. Aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) kommt es bei der Umsetzung nicht zuletzt darauf an, der Vielfalt der europäischen Bankenlandschaft mit einer differenzierenden Regulierung Rechnung zu tragen.
"Aufgrund ihrer Eigenkapitalstärke und guten Liquiditätsausstattung erfüllen die allermeisten deutschen Genossenschaftsbanken die neuen Anforderungen bereits heute; gleichwohl weisen die Regeln noch Schwächen auf, die im Rat und EU-Parlament adressiert werden sollten", sagt Gerhard Hofmann, Mitglied des Vorstandes beim BVR. Zudem warnt Hofmann: "Basel III wurde für international tätige Banken konzipiert, die meist systemrelevant sind. Es wäre falsch, dieses regulatorische Regime im Wesentlichen unverändert auf jede kleine Genossenschaftsbank in Europa anzuwenden. Vielmehr muss der Grundsatz der doppelten Proportionalität besonders beachtet werden, wenn angemessene Lösungen für den Bankenmarkt in Europa gefunden werden sollen. Größe, systemische Bedeutung, Risikogehalt des Geschäftsmodells und andere Aspekte sind im Bankensektor sehr unterschiedlich ausgeprägt und müssen zu Regeln führen, die hinreichend differenzieren."
Hinzu komme, dass Basel III in den USA auf absehbare Zeit wohl nicht umgesetzt werde, obwohl die Vertreter der Vereinigten Staaten wesentlich an dem umfangreichen und strengen Regelwerk mitgewirkt haben. Die EU-Kommission dagegen möchte Basel III auf alle Banken in Europa anwenden. Dies sei, so Hofmann, ein erheblicher Rückschlag in der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Regulierung und stelle auch die Frage nach der Rolle des Baseler Ausschusses. Die Divergenz zwischen der Bankenregulierung in Europa und den USA dürfe damit ähnlich wie im Bereich der Rechnungslegung deutlich zunehmen. Hofmann: "Ob das ‚level playing field‘ zwischen Europa und den USA gewahrt bleibt, ist sehr zweifelhaft. Vor diesem Hintergrund ist der europäische Gesetzgeber aufgerufen, für Europas Banken Regeln zu verabschieden, die Besonderheiten wie zum Beispiel die Langfristigkeit von Finanzbeziehungen und die Vielfalt im bankbasierten Finanzsystem berücksichtigen."
Zudem gelte es, der neuen europäischen Aufsichtsbehörde European Banking Authority (EBA) nicht zu viele Mandate zu erteilen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sind circa 40 so genannte bindende technische Standards vorgesehen, die die EBA mit Zustimmung der EU-Kommission erlassen soll. Dies sei für die neue Behörde in London eine klare Überlastung im ersten Jahr ihrer Tätigkeit, so Hofmann. Die Gefahr sei deshalb groß, dass die Qualität der Standards leide, zumal diese unter großem Zeitdruck in wenigen Monaten zu verabschieden sein werden. Wie zum Beispiel Konsultationen mit Banken in diesem Zeitrahmen möglich sein sollen, sei unklar.
Info von BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken – www.bvr.de
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