Anlageberater im Fokus von Aufsicht und Regulierern
Im Zuge der Finanz¬marktkrise ist die Anlageberatung seitens des Gesetzgebers zunehmend in den Mittelpunkt von Regulierungsbemühungen geraten. Nach der Verlängerung der Beraterhaftung und der Einführung eines verpflichtenden Beratungsprotokolls, wurde jüngst das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz ver-abschiedet. Daraus ergibt sich eine deutliche Verschärfung von Maßnahmen bei Falschberatung in Form einer Erweiterung des Katalogs bußgeldbewehrter Ordnungswidrigkeiten. Außerdem sollen sämtliche Anlageberater und Vertriebsbeauftragte von Banken in einer nicht-öffentlichen Datenbank der BaFin erfasst werden, um so bei Verstößen gegen anlegerschützende Vorschriften einzelne Mitarbeiter verwarnen oder für die Beratung sperren zu können.
Berater sehr an regulatorischen Veränderungen interessiert…
Laut Branchenangaben sind ca. 300.000 Bankberater von diesen regulatorischen Verschärfungen betroffen. Insbesondere das Beraterregister wurde von Branchenvertretern mehrheitlich als „bürokratisches Monster“ kriti-siert. Vor dem Hintergrund aktueller regulatorischer Maßnahmen hat das PFI Private Finance Institute der EBS Business School erstmalig Bankberater in einer umfassenden Studie zu ihrem Beratungsalltag befragt.
Dabei zeigt sich, dass über 70% der Berater ein starkes bis sehr starkes Interesse an den aktuellen regulatori-schen Entwicklungen haben und sich immerhin 25% noch mäßig für diese interessieren.
… aber im Detail bisher größtenteils schlecht informiert
Nach den zahlreichen Einzelmaßnahmen befragt, zeigt sich jedoch, dass sich die Berater einzig zum Produktin-formationsblatt überwiegend gut bis sehr gut informiert fühlen. Dieses wird bereits von zahlreichen Kreditinsti-tuten eingesetzt und durch die Berater konsequent genutzt.
Insbesondere bei den sie unmittelbar auch persönlich betreffenden regulatorischen Aspekten des Anleger-schutz- und Funktionsverbesserungsgesetztes fühlen sich die Berater zu großen Teilen jedoch nur teilweise oder sogar schlecht informiert. So geben 50% der Befragten an, über die Qualifizierung von Falschberatung als Ordnungswidrigkeit mit der Möglichkeit der Sanktionierung von Falschberatung mit Bußgeldern nur schlecht bis sehr schlecht informiert zu sein. Auch über die Möglichkeit, durch die BaFin bei Verstößen gegen anlegerschützende Vorschriften eine bis zu 2-jährige Betätigungssperre über den Arbeitsgeber auferlegt zu bekommen, fühlen sich 50% schlecht bis sehr schlecht informiert. Weitere 25% schätzen ihren diesbezüglichen Kenntnisstand als ausreichend, lediglich 25% als gut bis sehr gut ein.
Ihre Kenntnisse hinsichtlich des oft und kontrovers diskutierten Beraterregisters bei der BaFin bezeichnen nur 30% als gut oder sehr gut.
Info und Grafik von EBS Business School: "Anlageberatung in Deutschland – The Banker’s View"