Rettung auf Europäisch

Die Europäische Kommission hat die Rettungspläne der portugiesischen und der schwedischen Regierung für ihre Finanzinstitute genehmigt. Die Rettungshilfen seien zeitlich befristet, im Geltungsbereich eingeschränkt, erfolgten zu Marktbedingungen, befolgten den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und seien daher mit den EU-Beihilferegeln vereinbar, erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Donnerstag. Der portugiesische Rettungsplan stellt insgesamt 20 Mrd EUR zur Verfügung.…


Die Europäische Kommission hat die Rettungspläne der portugiesischen und der schwedischen Regierung für ihre Finanzinstitute genehmigt. Die Rettungshilfen seien zeitlich befristet, im Geltungsbereich eingeschränkt, erfolgten zu Marktbedingungen, befolgten den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und seien daher mit den EU-Beihilferegeln vereinbar, erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Donnerstag.

Der portugiesische Rettungsplan stellt insgesamt 20 Mrd EUR zur Verfügung. Die  Garantien beziehen sich auf Instrumente mit einer Laufzeit von höchstens drei Jahren oder in Ausnahmefällen von fünf Jahren, wenn dies von der portugiesischen Notenbank als gerechtfertigt angesehen wird. Der Rettungsplan läuft am 31.

Dezember 2009 aus. Die Begünstigten müssen der Kommission zufolge dem Staat die erhaltenen Summen in voller Höhe zurück erstatten.

Das schwedische Paket umfasst eine Garantieregelung für Schuldtitel im Gesamtwert von 1,5 Bill SEK, das sind rund 150 Mrd EUR. Auch hierfür gilt eine Laufzeit von maximal drei Jahren, außer im Falle gedeckter Schuldverschreibungen, die fünf Jahre Laufzeit haben können. Die schwedische Zentralbank setzt durch die Garantien abgesicherte Schuldtitel mit Staatsanleihen gleich. Die Frist für die Inanspruchnahme der Garantien endet am 30. April 2009.