Durch eine EU-Richtlinie ist seit dem Jahreswechsel die Grenze, bis zu der Sparguthaben im Falle der Insolvenz eines Kreditinstitutes abgesichert sind, pro privatem Kunde von 50.000 Euro auf 100.000 Euro gestiegen.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sich durch diese Regelung für die Kunden von Sparkassen nichts ändert. Sie sind auch weiterhin mit ihren gesamten Einlagen in voller Höhe und damit auch über 100.000 Euro hinaus abgesichert. Dies gilt auch für Einlagen gewerblicher Kunden.
Die 430 Sparkassen stehen im Ernstfall mit ihrem gesamten Vermögen füreinander ein. Damit wird die Insolvenz von Sparkassen verhindert und ein umfassender Kundenschutz gewährleistet.
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