Durch Basel III droht Kreditverknappung

Die ersten Auswirkungen der neuen Bankenregulierung nach Basel III könnten bereits Anfang 2013 spürbar sein. Dann soll eine EU-Verordnung in Kraft treten, die innerhalb von zwei Jahren neue Liquiditätsvorschriften umsetzt. Ziel ist, die Liquidität der systemrelevanten Banken auch in Krisenzeiten sicherzustellen. Laut Definition der EU zählen dabei als Banken nur solche Kreditinstitute, die sowohl das…


Die ersten Auswirkungen der neuen Bankenregulierung nach Basel III könnten bereits Anfang 2013 spürbar sein. Dann soll eine EU-Verordnung in Kraft treten, die innerhalb von zwei Jahren neue Liquiditätsvorschriften umsetzt.

Ziel ist, die Liquidität der systemrelevanten Banken auch in Krisenzeiten sicherzustellen. Laut Definition der EU zählen dabei als Banken nur solche Kreditinstitute, die sowohl das Kredit- als auch das Einlagengeschäft betreiben. In Deutschland gelten aber auch Institute, die ausschließlich Kredite vergeben, als Banken und könnten somit unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Daher fordert der Bankenfachverband das EU-Parlament in einer Stellungnahme auf, die Anwendung der Liquiditätsanforderungen nach Basel III auf Kreditinstitute gemäß EU-Definition zu begrenzen. "Die EU würde dem Mittelstand einen Bärendienst erweisen, wenn sie seinen Geldgebern die Kreditvergabe erschweren würde", sagt Peter Wacket, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. In Konsequenz würden Finanzierungen schlichtweg teurer. Im Extremfall könnten sich sogar einige spezialisierte Kreditbanken aus diesem Geschäftsfeld zurückziehen.

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssten künftig auch nicht systemrelevante Banken einen Liquiditätspuffer in Form von Anleihen wie Staatsanleihen aufbauen. Dafür müssten sie rund 13 Prozent ihrer Bilanzsumme einsetzen, wie eine Proberechnung von Ernst & Young ergibt. Die Wirtschaftsprüfer haben Anfang des Jahres im Auftrag des Bankenfachverbandes die Auswirkungen der neuen Liquiditätsvorschriften auf 37 einzelne Kreditbanken untersucht. Das in Anleihen zu investierende Kapital könnte dann nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung stehen. Für einige Institute könnte eine erzwungene Änderung ihres grundsoliden Geschäftsmodells auch das Aus bedeuten, da sich der erhöhte Aufwand dann nicht mehr rechnen würde.

"Die Politik muss jetzt aufpassen, dass sie mit der sinnvollen Regulierung von Großbanken nicht die eigentlichen Mittelstandsfinanzierer vom Markt verdrängt", sagt Wacket. In der Finanzierung mobiler Investitionsgüter für den Mittelstand sind diese Anbieter führend, da sie mit den finanzierten Objekten und ihrer Werthaltigkeit bestens vertraut sind. Für Groß- und Regionalbanken lohnt sich dieses Geschäft aufgrund mangelnder Objektkenntnis oft nicht. Gerade den mittelständischen Unternehmen droht also eine Kreditverteuerung und schlimmstenfalls ein Wegfall ihrer Finanzierungsquellen. Noch lässt sich diese Konsequenz verhindern. Dazu müsste das EU-Parlament lediglich die geplante Verordnung im Sinne des eigentlichen Regulierungszwecks konkretisieren und auf solche Kreditinstitute begrenzen, die sowohl das Einlagen- als auch das Kreditgeschäft betreiben.

Info von Bankenfachverband e.V. – www.bfach.de
Foto von Scott Hirko –
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