girogo konzentriert sich auf Datenschutz und Datensicherheit

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) tritt der Berichterstattung des Spiegel und von spiegel online entgegen und unterstreicht die hohen Sicherheitsanforderungen, die die Deutsche Kreditwirtschaft bei girogo, dem neuen kontaktlosen Bezahlen mit der girocard, erfüllt. Das Kontaktlose Bezahlen mit der girogo ist genauso sicher, wie die kontaktbehafteten Chip-Zahlungen der elektronischen Geldbörsen, allerdings gewährleistet girogo ein…


Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) tritt der Berichterstattung des Spiegel und von spiegel online entgegen und unterstreicht die hohen Sicherheitsanforderungen, die die Deutsche Kreditwirtschaft bei girogo, dem neuen kontaktlosen Bezahlen mit der girocard, erfüllt.

Das Kontaktlose Bezahlen mit der girogo ist genauso sicher, wie die kontaktbehafteten Chip-Zahlungen der elektronischen Geldbörsen, allerdings gewährleistet girogo ein Höchstmaß an Sicherheit und Datensparksamkeit für seine Kunden. Das ist möglich, weil von der Karte keinerlei personenbezogenen Daten kontaktlos ausgelesen werden können. Bei Bezahlvorgängen wird lediglich das Datum, die Uhrzeit, der Betrag und die anonymisierte Händlerkartennummer gespeichert. Die ersten drei Angaben werden dem Kunden außerdem angezeigt. Ort, gekaufte Ware und Händlername bleiben durch die gespeicherten Daten unbekannt.

Diese Angaben reichen den Kunden aus, um einen Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten. Somit bietet die girogo eine bessere Transparenz als Bargeld. Für jeden anderen sind diese Informationen jedoch ohne Wert. Den Händlern ist die Nutzung der Daten nur für die Transaktionszwecke gestattet.

Einen hohen Sicherheitsstandard erfüllt die Karte auch dadurch, dass die Kommunkation zwischen Karte und zugelassenem Terminal nur über wenige Zentimeter hinweg möglich ist. Der geringe Abstand lässt es kaum zu, dass Informationen der Karte ausgelesen werden können. Gleichzeitig verhindert der geringe Abstand unbeabsichtiges Bezahles. Mit der Karte können nur an den von der deutschen Kreditwirtschaft zugelassenen Terminals, die mit einer speziellen, registrierten Händler-Karte ausgestattet sind, Transaktionen durchgeführt werden. Die Datenkommunikation zwischen der Chipkarte und dem Händlerterminal findet im Rahmen der bewährten und hochsicheren Verschlüsselungsverfahren für die Zahlungssysteme der deutschen Kreditwirtschaft statt.

Info und Foto von DSGV – www.dsgv.de