Keine Finanzprodukte neben Obst und Gemüse

Deutschlands zweitgrößter Lebensmittelhändler Rewe darf in seinen Filialen keine Versicherungsverträge mehr verkaufen. Deutschlands zweitgrößter Lebensmittelhändler Rewe darf in seinen Filialen keine Versicherungsverträge mehr verkaufen. Das Landgericht Wiesbaden entschied in einem jüngst veröffentlichten Urteil   (Aktenzeichen: Landgericht Wiesbaden 11 O 8/08), der Handelsriese verfüge nicht über die für die Vermittlung von Versicherungen nach der Gewerbeordnung notwendige Erlaubnis.…


Deutschlands zweitgrößter Lebensmittelhändler Rewe darf in seinen Filialen keine Versicherungsverträge mehr verkaufen.

Deutschlands zweitgrößter Lebensmittelhändler Rewe darf in seinen Filialen keine Versicherungsverträge mehr verkaufen. Das Landgericht Wiesbaden entschied in einem jüngst veröffentlichten Urteil   (Aktenzeichen: Landgericht Wiesbaden 11 O 8/08), der Handelsriese verfüge nicht über die für die Vermittlung von Versicherungen nach der Gewerbeordnung notwendige Erlaubnis. Nach Einschätzung des Arbeitgeberverbandes der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) kann das Urteil Auswirkungen auf die gesamte Versicherungsbranche und ihre Zusammenarbeit mit Einzelhandelsunternehmen haben. „Geplante und bereits durchgeführte Vertriebsaktionen müssen, im Interesse einer guten und umfassenden Beratung der Verbraucher durch qualifizierte Vermittler, überdacht oder abgesagt werden“, sagte der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth, in Berlin. Ob Rewe Rechtsmittel gegen das Urteil einlege, werde sich erst in den nächsten Wochen entscheiden, sagte ein Unternehmenssprecher. „Wir müssen uns zunächst die Urteilsbegründung genau anschauen und dann sehen wir weiter“, betonte er. Nach Angaben einer Justizsprecherin hatte der Rewe-Konzern von September bis Oktober 2007 in Filialen seiner Discount-Tochter Penny Versicherungspakete der Arag angeboten, die aus einer Unfallversicherung, einem Opferrechtsschutz und einem Schutzbrief bestanden. Eine Justizsprecherin betonte, eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung sei für derartige Geschäfte nach einer EU-Richtlinie aus dem Mai 2007 notwendig. Geklagt gegen Rewe hatte der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), eine berufständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister.