Auf dem Pro Generika-Talk zum Thema Biosimilars trafen sich Repräsentanten aus Wissenschaft, Politik, Krankenkassen und Unternehmen in Berlin. Unter Biosimilars versteht man biotechnologische Arzneimittel, die Originalpräparaten gleichen, deren Patent bereits ausgelaufen ist. Im Gegenteil zum Originalpräparat sind sie günstiger erhältlich. Laut einer Studie des IGES-Instituts würden sich für die Krankenkassen bis 2020 Einsparungen um etwa 12 Milliarden Euro ergeben.
Allerdings haben viele Krankenkassen Rabattvereinbarungen mit Herstellern von Erstprodukten, was den Markteintritt für Biosimilars erschwert. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER-GEK lehnt solche Vereinbarungen ab und begrüßt Biosimilar-Verordnungsqouten. Einem Eingriff seitens der Politik steht er jedoch kritisch gegenüber und setzt auf die Entscheidungsverantwortung der Krankenkassen.
Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion glaubt an die Vorteile eines gesetzlichen Eingriffs. Laut Spahn gibt es etwa Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern, die rechtswidrig seien. Weiterhin überlegt seine Fraktion die so genannten „Portfolio-Verträge“ abzuschaffen und Biosimilarquoten zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang sollten auch Ärzte besser über den Mehrwert informieren.
Wolfgang Späth, der Vorstandsvorsitzende von Pro Generika meint es liegt in der Verantwortung der Unternehmen und der Selbstverwaltung Informationen an die Ärzte bereitzustellen. Das Gros der deutschen Ärzteschaft ist aufgeklärt und auch die Arzneimittelkommission bestärkt sie darin Biosimilars einzusetzen.
Die Politik steht in der Verantwortung die Marktbedingungen für die biotechnologischen Arzneimittel zu verbessern. Biosimilarquoten und die Aufhebung von Rabattverträgen nach Erscheinen des ersten Biosimilars erscheinen daher sinnvoll.
Info von – http://www.progenerika.de