Verbraucher im Unklaren beim Thema Unisex

Im Jahr der gesetzlich verpflichtenden Einführung von Unisex-Tarifen im Versicherungsbereich herrscht bei den Bundesbürgern großer Aufklärungsbedarf. Zwar weiß knapp die Hälfte der Befragten um die grundsätzliche Existenz der gesetzlichen Neuregelung zum Thema Unisex (48 Prozent), nur 41 Prozent von ihnen glauben allerdings, selbst davon betroffen zu sein. Dies trifft besonders auf die Umfrageteilnehmer mit einem…


Im Jahr der gesetzlich verpflichtenden Einführung von Unisex-Tarifen im Versicherungsbereich herrscht bei den Bundesbürgern großer Aufklärungsbedarf. Zwar weiß knapp die Hälfte der Befragten um die grundsätzliche Existenz der gesetzlichen Neuregelung zum Thema Unisex (48 Prozent), nur 41 Prozent von ihnen glauben allerdings, selbst davon betroffen zu sein. Dies trifft besonders auf die Umfrageteilnehmer mit einem formal hohen Bildungsabschluss (Abitur, Studium) zu. Lediglich 36 Prozent der Befragten planen, sich überhaupt intensiv mit dem Thema zu befassen – obgleich hier deutliches Einsparpotenzial bestünde. Der Großteil der Umfrageteilnehmer (52 Prozent) hat noch nie von der Einführung der Unisex-Tarife gehört. Dies sind die Ergebnisse einer repräsentativen Meinungsumfrage, die das Meinungsforschungsinstitut forsa Anfang Februar 2012 im Auftrag von AWD durchgeführt hat.

Hintergrund für die Umfrage ist ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der die Versicherungsgesellschaften dazu verpflichtet, ab dem 21. Dezember 2012 geschlechtsneutrale Tarife, sogenannte Unisex-Tarife, einzuführen. Von dieser Neuregelung betroffen sind im Wesentlichen alle Arten privater Lebens- und Rentenversicherungen (beispielsweise auch Berufsunfähigkeitsrenten, Risikolebensversicherungen oder Pflegezusatzversicherungen), private Krankenversicherungen und Kfz-Versicherungen. Für "Altverträge" besteht Bestandsschutz. "Die verpflichtende Einführung der Unisex-Tarife dient der Gleichbehandlung von Mann und Frau", so Götz Wenker, Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung von AWD, und fährt fort: "Die Höhe der Beitragszahlungen wird nach dieser Neuregelung geschlechtsneutral berechnet. Am Beispiel der Risiko-Lebensversicherung ist dies klar erkennbar: Bisher zahlen Frauen wegen der statistisch höheren Lebenserwartung einen geringeren Beitrag als Männer. Durch die Neuregelung wird der Beitrag für Männer und Frauen gleich – wobei es für die Männer etwas günstiger wird, für die Frauen dafür etwas teurer." Die Ergebnisse der forsa-Umfrage zeigen dagegen, dass 54 Prozent der Befragten der Ansicht sind, dass sich im Bereich Risiko-Leben die Versicherungsbeiträge für Männer durch Unisex erhöhen. Immerhin ein Viertel (25 Prozent) geht von derselben Annahme ebenso für Frauen aus.

Trotz ihres relativ hohen Kenntnisstandes über die Einführung von Unisex-Tarifen (48 Prozent) zeigt die forsa-Umfrage, dass Verbrauchern bisher noch kein grundsätzliches Verständnis für die damit verbundenen Zusammenhänge vermittelt wurde. Denn nur 41 Prozent der Befragten glauben, selbst von den Änderungen in den einzelnen Versicherungssparten betroffen zu sein. Nur etwas mehr als ein Drittel der Teilnehmer wollen sich über die Neuerungen informieren. Auffällig dabei ist, dass mit steigendem Alter der Befragten deren Bereitschaft zur Information abnimmt. Sind es bei den 18- bis 29-Jährigen noch 46 Prozent, die sich über mögliche Einsparpotenziale informieren möchten, so sind nur noch 22 Prozent der über 60-Jährigen dazu bereit.

Von der Einführung der Unisex-Tarife ist jedoch letztlich jeder Bürger betroffen. Für Einige kann es sinnvoll sein, noch vor dem Stichtag notwendige Abschlüsse zu tätigen, in anderen Fällen kann ein Abwarten sinnvoll sein. So wird beispielsweise die Private Krankenversicherung (PKV) für Frauen günstiger werden. Die höhere Lebenserwartung von Frauen ist für Krankenversicherer ein erheblicher Kostenfaktor und gilt somit als Hauptursache dafür, dass die Beiträge weiblicher Versicherter heute meist höher als die von Männern sind. Die Unisex-Kalkulation verteilt diese Kosten gleichmäßig auf beide Geschlechter, so dass viele Frauen ab dem 21. Dezember 2012 von günstigeren Beiträgen profitieren können. Männer hingegen können noch bis dahin zu den alten Bedingungen einsteigen und sich die geschlechtsspezifische Kalkulationsgrundlage auch über den Stichtag hinaus sichern. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass im Bereich der Krankenversicherung auch bei einem Abschluss in 2012 eine gesetzlich verankerte Wechselmöglichkeit in Unisex-Tarife zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

Info von AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzberatung –
www.awd.de
Foto von Dimitris Kolyris – www.istockphoto.de