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Biometrie im Bankenvertrieb

Kundenbedürfnisse verändern sich heute schnell. Flexibilität ist gefragt, auch bei Versicherungsprodukten. Aus diesem Grund bietet die LV 1871 ihren Bankpartnern ein besonderes Produkt.


Berufsunfähigkeit LV1871 Bancassurance

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Berufsunfähigkeit (BU) kann jeden treffen. Etwa jeder Vierte wird vor dem Renteneintritt mindestens einmal berufsunfähig. Die meisten Berufsunfähigen (40 Prozent) im Bestand der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) können ihren Job heute aufgrund psychischer Erkrankungen nicht mehr ausüben. Diese haben sich durch die gestiegenen Belastungen unserer Zeit in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt.

In gleichem Maße führen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (18 Prozent) immer seltener zu einer Berufsunfähigkeit. Mit den veränderten Ursachen für Berufsunfähigkeit muss sich eine gute Versicherung an die neuen Lebensumstände der Kund:innen anpassen.

Großer Beratungsbedarf auch für Banken

Der Beratungsbedarf ist groß: Nur rund die Hälfte der Frauen hat eine BU-Versicherung, bei den Männern sind es knapp zwei Drittel (61 Prozent), wie eine YouGov-Umfrage im Auftrag der LV 1871 belegt. Der Rest verlässt sich bei Berufsunfähigkeit auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die meist nicht ausreicht, den eigenen Lebensstandard halten zu können.

Daher wird es auch für Banken immer wichtiger, sich mit verschiedenen Anbietern und Lösungen auseinanderzusetzen. Berater, die bei der Immobilienfinanzierung nicht nur die monatliche Belastung, sondern auch notwendige Absicherungskomponenten wie Berufsunfähigkeit und Todesfall darstellen, zeigen Weitsicht im Sinne der Kund:innen. Versicherer wie die LV 1871 ergänzen seit mehreren Jahrzehnten das Produktspektrum von Banken und Sparkassen.

Dabei hat das traditionsreiche Versicherungsunternehmen sein Angebot im Bereich BU-Versicherung erweitert und darauf geachtet, dass die Tarifgestaltung flexibel und das Produkt so konsequent an die Kundenwünsche der Bankpartner angepasst ist. Bei der Golden BU können Versicherungsnehmer:innen bei einem Berufswechsel eine Berufsneueinstufung beantragen und – bei besserer Einstufung der neuen Tätigkeit – von vergünstigten Beiträgen und einer Anhebung der Obergrenze für die Nachversicherung profitieren. Bereits nach zwölf Monaten im neuen Beruf können Kund:innen diese Möglichkeit wahrnehmen.

Mehr Flexibilität durch neue Anpassungsmöglichkeiten

Bei Heirat oder der Geburt eines Kindes sind oft Anpassungen der Versicherungssumme nötig. Um mehr Flexibilität zu gewährleisten, können LV 1871-Kund:innen die versicherte BU-Rente bis zu zwölf Monate nach Eintritt eines Ereignisses erhöhen.

Zudem hat der BU-Spezialist die Nachversicherungsgrenzen erhöht. Erreicht die BU-Rente die Obergrenze einer möglichen Nachversicherung, greift die neue Karrieregarantie. Steigt das regelmäßige Gehalt des Versicherungsnehmers um mindestens fünf Prozent, kann die BU-Rente innerhalb von sechs Monaten bei unbefristetem Angestelltenverhältnis um denselben Prozentsatz erhöht werden – ohne erneute Risikoprüfung. Dabei sind Erhöhungen bis zur doppelten Obergrenze der Nachversicherungsgarantie möglich.

Tipp: Sie möchten mehr zum Thema Bancassurance? Dann schauen Sie mal hier. Oder melden Sie sich hier zu unserer Fachkonferenz „Bancassurance reloaded“ am 22. und 23. September in Köln an.