Seit Monaten pflegen BaFin und N26 ein inniges Verhältnis zueinander. Es begann im Sommer 2021, als das Fintech wegen zahlreicher zu spät gemeldeter Geldwäscheverdachtsfälle negativ aufgefallen war und mit einem Bußgeld von 4,25 Millionen Euro ermahnt wurde.
Strafverfolgungsbehörden sowie Verbraucherschützer hatten die Identifizierung neuer Kunden bei der jungen Bank für ausbaufähig erklärt. Laut Lars Hornuf, Finanzexperte der Universität Bremen, sind Online-Banken für Kriminelle besonders attraktiv, da diese einfacher zu durchdringen sind als klassische Bankinstitute. Authentifizierungsverfahren wie Videoident, die sich in der Finanztechnologie großer Beliebtheit erfreuen, weisen Sicherheitslücken auf. Diese werde immer mehr von Cyberkriminellen ausgenutzt.
Als ausreichend befand man dies nicht. Denn neben der Geldstrafe entsandte die Bonner Aufsichtsbehörde einen Geldwäsche-Sonderbeauftragten an die Seite der Berliner Neobank. Trotz des Dämpfers genoss die junge Bank sommerliche Blüte und kann sich seit Kurzem mit dem Titel “Wertvollstes deutsche Start-up“ schmücken. Nichtsdestotrotz dürften die von der BaFin aufgespürten Mängel ihren Einfluss auf die Unternehmensbewertung ausgeübt haben.
N26 soll gebremst werden
Das Hoch währt nur kurz, am neunten November 2021 teilte die Behörde mit: Das Wachstum der Bank wird auf 50.000 Neukunden pro Monat beschränkt. Laut eigenen Angaben konnte das Berliner Fintech in der Vergangenheit um das Doppelte monatlich wachsen. Der Sanktionskatalog fasst noch darüber hinaus und reduziert das Volumen der Immobilienkredite auf maximal 500 Millionen Euro. Dies trifft auf alle Länder zu, in denen die N26-Bank tätig ist.
Offiziell intendiert die Anordnung die Beseitigung von Defiziten im Risikomanagement der Bereiche IT und Auslagerungsmanagement. Es heißt, im gleichen Zuge bestehe für die Bank die Chance, ihre Ressourcen zur Stabilisierung der Kundenidentifikationsprozesse, des Transaktionsmonitorings und des Verdachtsmeldewesens vermehrt einzusetzen.
Zwei Sonderbeauftragte, eine Bank
Es ist zu erwarten, dass mit der Deckelung der Neukunden-Zahlen, der Zulauf bei Wettbewerbern wie Revolut oder Monese steigen wird. Fraglich also, ob N26 mit der Verordnung so geholfen ist. Besonders in osteuropäischen Ländern könnte die Beschränkung problematisch werden. Da dort das Vertrauen in deutsche Finanzinstitute ausgesprochen hoch ist, könnte die Wachstumsrestriktion entsprechend verheerend sein. Für Bestandskunden dürften sich allerdings kaum Veränderungen ergeben.
Um die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen, wagt die Bafin tatsächlich noch einen ungewöhnlich harten Schritt, welcher für den deutschen Bankenmarkt ein Novum darstellt. Nachdem der Neobank bereits ein Sonderbeauftragter zugeteilt wurde, schließt sich diesem nun ein zweiter an. Man könnte sagen, die Behörde verliert ihre Mitarbeiter an N26, um die geforderte Qualität in der Kundenannahme zu gewähren.
Man kommt um das Bild einer jungen Bank, die an beiden Händen einen Aufpasser fasst, nicht herum: Diese sollen über den Umsetzungsfortschritt der Maßnahmen berichten und im Laufe der Mängelbewältigung die Anordnungen stufenweise anpassen und herabsetzen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Maßnahmen auf die Reputation der Bank auswirken und ob deren Bremse nicht das Gas für die Konkurrenz bedeutet.
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