Zweitmarkt für Lebensversicherungen: Reformgesetz sorgt für Wachstum

Die Beteiligung der Bewertungsreserven ausscheidender Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung hat nicht nur Versicherungsgesellschaften Kopfzerbrechen bereitet – auch der Zweitmarkt übte sich lange in Zurückhaltung. Das im August 2014 verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zerschlug dann den gordischen Knoten. Je länger die Niedrigzinsphase anhielt, desto länger wurden die Gesichter der Lebensversicherer. Eine aus dem Jahr 2008 stammende Regelung…


Die Beteiligung der Bewertungsreserven ausscheidender Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung hat nicht nur Versicherungsgesellschaften Kopfzerbrechen bereitet – auch der Zweitmarkt übte sich lange in Zurückhaltung. Das im August 2014 verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zerschlug dann den gordischen Knoten.

Je länger die Niedrigzinsphase anhielt, desto länger wurden die Gesichter der Lebensversicherer. Eine aus dem Jahr 2008 stammende Regelung hatte den Versicherern vorgeschrieben, ausscheidende Versicherungsnehmer hälftig an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Diese Regelung hatte in erster Linie die Bewertungsreserven aus Aktieninvestments im Auge; zu diesem Zeitpunkt  konnte man sich nicht vorstellen, dass eine lange anhaltende Niedrigzinsphase bevorstehen würde, die die Bewertungsreserven auf Anleihen im Bestand der Versicherer vervielfachen würden.

Fehlerhafte Bewertungsreservenregelung schwächte die Substanz der Versicherer

Allein im Zeitraum 2011 bis 2013 hatten sich die Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere der deutschen Lebensversicherer nach Angaben des „Spiegel“ nahezu verdreißigfacht. Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag in diesem Zeitraum vor Ablauf des es Termins kündigten, konnten sich über unverhoffte Auszahlungen freuen, während die verbleibende Versichertengemeinschaft unter den sinkenden Überschussbeteiligungen litt. Zur Bedienung der hohen Ausschüttungen waren die Versicherer zunehmend gezwungen, Anleihen zu liquidieren, die eigentlich zur Finanzierung der langfristigen Garantieversprechen dienen sollten.
Unter der Regelung litt auch der Zweitmarkt, wie zum Beispiel die Policen Direkt Gruppe als einer der größten institutionellen Versicherungsnehmer, die Policen ankauft und an andere Investoren weiterveräußert. Wesentliches Merkmal des Zweitmarktes ist der Erhalt der Versicherungspolice – nicht deren Kündigung.

Monatelange Diskussionen führten zu Verunsicherung bei Verbrauchern

Zu den frühen Kritikern der Bewertungsreservenregelung gehörte nicht nur der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), sondern auch die BaFin, die in erster Linie an einer nachhaltigen Entwicklung der Versicherer interessiert ist und der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. Auf der politischen Agenda stand eine Reform dieser Regelung bereits seit Herbst 2012, allerdings scheiterte das Vorhaben zunächst im Bundesrat, nicht zuletzt aufgrund des Widerstandes von Verbraucherschützern, die für die konkret hervorgebrachten Interessen einzelner Versicherter Partei ergriffen, anstatt sich für die eher anonymen Interessen der Versichertengemeinschaft einzusetzen. Eine unglückliche Kommunikation der Abstimmung – das Reformvorhaben sollte als Randnotiz des neuen SEPA-Begleitgesetzes durchgehen, zudem fand die Abstimmung am späten Abend statt – hatte ein großes Medienecho zur Folge, was zu einer zunehmende Verunsicherung der Verbraucher führte. Nicht wenige kündigten daraufhin ihre Lebensversicherung vorzeitig, um ebenfalls von den noch immer ansteigenden Bewertungsreserven zu profitieren, ungeachtet der Tatsache, dass die Nachteile einer vorzeitigen Kündigung (Kündigungsgebühren, Verzicht auf die endfälligen Schlussüberschüsse, Verlust des Versicherungsschutzes) die erhoffen Vorteile in den meisten Fällen zunichtemachten. Die im Rückkaufswert ausgewiesenen Bewertungsreserven unterlagen einem hohen Schwankungsrisiko, was dazu führte, dass viele Policen auf dem Zweitmarkt nicht mehr angekauft werden konnten.

BaFin erhöhte Druck auf die Politik

Die Diskussionen um eine Neuregelung erhielt eine neue Dimension, als sich die damalige Chefin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Elke König offen für eine Neuregelung stark machte: „Das Prinzip der garantierten Leistung für die Versichertengemeinschaft muss Vorrang haben vor möglichst hohen Auszahlungen für einzelne Versicherungsnehmer“ forderte König im Frühjahr 2014. Nachdem das Reformpaket um viele Punkte angeschwollen war, die unter anderem – neben einer Absenkung des Garantiezinses, einer Erhöhung der Beteiligung an den Risikogewinnen, einer Beschränkung von Dividendenausschüttungen und der Absenkung von Abschlussprovisionen auch die Neuregelung von Bewertungsreserven beinhalteten, wurden die Stimmen der Kritiker leiser. Am 6. August 2014 wurde das Gesetz durch Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet.

Zweitmarkt verzeichnet steigende Ankaufsquote

Bereits im Jahr der Unterzeichnung stieg die Ankaufsquote im Zweitmarkt an. Seit dem Inkrafttreten des Reformgesetzes profitieren Versicherte, die ihre Police auf dem Zweitmarkt verkaufen, und das in zweifacher Hinsicht: Zum einen ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, ein Ankaufsangebot zu erhalten, zum anderen stieg auch der Kaufpreisvorteil, also die Höhe des Mehrerlöses, die sich durch Verkauf über dem Rückkaufswert erzielen lässt, deutlich an. Auch Policen Direkt konnte seit Inkrafttreten des LVRG eine deutliche Zunahme angekaufter Lebensversicherungen registrieren. Bereits im ersten Halbjahr 2015 konnte Policen Direkt sein Ankaufsvolumen, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum, um mehr als ein Drittel steigern. Die Graphik verdeutlicht, dass das Reformgesetz zu einer deutlichen Erholung des Zweitmarktes beitragen konnte.

Viel Potenzial steckt noch im Stornovolumen

Es besteht Grund zur Annahme, dass sich der Markt mehr als nur erholen könnte. Bereits in diesem Frühjahr kündigte BVZL-Vorstand Ingo Wichelhaus für das Jahr 2015 ein Gesamtankaufsvolumen von 250 Millionen Euro an, das entspräche einem  Wachstumsplus von mehr als zwei Drittel. Dass das eigentliche Marktpotenzial um ein Vielfaches höher ist, zeigt der Blick auf das durch den GDV jährlich veröffentliche Stornovolumen. Dieses ist 2014 zum vierten Mal in Folge angestiegen, zuletzt auf einen Rekordwert von 14,8 Milliarden Euro, wie den aktuellen Veröffentlichungen des GDV zu entnehmen ist. Der Anteil des Zweitmarktvolumens am Stornovolumen betrug 2014 nur ein Prozent. Ein maßgeblicher Grund hierfür ist die mangelnde Verbraucheraufklärung. Zwar weisen Verbraucherschützer schon seit Längerem auf die Möglichkeit des Verkaufs hin, doch stornieren noch immer viele Versicherte ihre Verträge aus Unwissenheit und verschenken damit viel Geld.

Verbraucheraufklärung plus Best-Advice-Beratung

Ein Teil der Strategie von dem Marktführer Policen Direkt liegt daher in der Verbesserung der Verbraucheraufklärung. Zu diesem Zweck wurden in den vergangenen Wochen erstmals Fernseh- Werbespots ausgestrahlt, die für die verbraucherfreundliche Kündigungsalternative sensibilisieren sollen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Maklergeschäft. Bereits heute arbeitet Policen Direkt mit 80% aller Sparkassen, Hunderten von Volks- und Raiffeisenbanken, sowie vielen Privatbanken und freien Vermittlern zusammen, die den Verkauf von Lebensversicherungen hauptsächlich in den Bereichen Finanzierung, Umschuldung und Kreditberatung einsetzen. Nicht zuletzt stellt die Beratung zu den Kündigungsalternativen einer Lebensversicherung einen wichtigen Bestandteil der Best-Advice-Beratung gemäß §60 VVG dar. Zur Verbesserung der Fachkenntnisse in der Zweitmarktberatung bietet Policen Direkt regelmäßig Webinare im Rahmen der hauseigenen Zweitmarktakademie an, die kürzlich von der Weiterbildungsinitiative „Gut Beraten“ als Schulungsanbieter akkreditiert wurde. Kostenlose Registrierungen sind unter der Webseite www.zweitmarktakademie.de möglich.

Bildnachweis: www.policendirekt.de