Der Wegfall einer Geschäftsgrundlage
Auch wenn gerne kolportiert wird die Schweizer Eidgenossenschaft sei mit dem Rütlischwur vom 1. August 1291 ein souveräner Staat, die Schweiz wie wir sie heute kennen ist ein Produkt des Wiener Kongresses von 1815. Damals von den europäischen Großmächten absichtlich in „bewaffneter Neutralität“ geschaffen, sollte ein Staatswesen entstehen, dass unabhängig von und zwischen den Großmächten existieren konnte. Das ist die eigentliche Geschäftsgrundlage der Schweiz. Mochten die Großmächte Europas ihre Kriege gegeneinander führen, die Alpenrepublik entwickelte sich im 19. Jahrhundert zum sicheren Hort der Vermögensinteressen mal der einen, mal der anderen Seite.
Die enormen politischen und gesellschaftlichen Verwerfungen in der ersten Hälfte der 20. Jahrhunderts trugen ein Übriges zur Festigung der Position des Schweizer Bankgeheimnisses bei, wenngleich dies erst 1935 formal im Bankengesetz verankert wurde. 1. und 2. Weltkrieg, Kommunistische Revolution, Weltwirtschaftskrise, Anlässe gewaltige Vermögen sicher in der Schweiz zumindest zu parken gab es genug. Weil das nachweislich so gut funktionierte kamen schließlich auch zwielichtige Potentaten auf die Idee Teile ihres Vermögens, welches sie durch Auspressung ihrer eigenen Länder erzielt hatten, sicher in der Schweiz anzulegen. Namen wie der philippinische Expräsident Ferdinand Marcos oder die haitianische Herrscherdynastie um Jean-Claude Duvalier sind nur einige der prominentesten davon. Lange Zeit hat es weder die Schweiz noch die Welt groß gekümmert. Noch in den 1960er Jahren war der Besitz eines Schweizer Nummernkontos bei gewissen globalen Kreisen wichtiger als die Zuschaustellung einer Jacht an einem berühmten Mittelmeerhafen. Freilich lässt sich mit der Jacht vortrefflich prot-zen, während das Nummernkonto nicht einmal dem Beichtvater bekannt gemacht wurde. Eine Großmacht allerdings ließ sich von dem europäischen Konsens zum Schweizer Bankgeheimnis nie beeindrucken, gemeint sind die USA.
Mit beispielloser juristischer Härte können amerikanische Gerichte den politische Willen der USA durchsetzen. Wenn es denn sein muss, werden die Vermö-genswerte ausländischer Gesellschaften und gar Staaten auf Jahre hin blockiert. Da haben gerade Schweizer Banken einen schlechten Stand. So kann man beispielsweise dem Geschäftsbericht der Schweizer Großbank UBS aus dem Jahr 2008 entnehmen, dass im Bereich des Global Wealth Management Vermögen in Höhe von 1599 Milliarden Schweizer Franken verwaltete werden, wobei der Anteil des US-Geschäfts allein bei 600 Milliarden Schweizer Franken liegt. Bei einer solchen Quote kann es sich diese Schweizerische Bank nicht leisten sich der Zusammenarbeit mit US-Behörden zu verweigern.
Inzwischen ist in Europa selbst die Europäische Union geschehen. Keine Kriege mehr unter den europäischen Großmächten bedeutet keine Nachfrage mehr nach einem sicheren neutralen Hort. Im Gegenteil, Europa fängt an mehr und mehr auch in steuerlichen Fragen im Gleichklang zu klingen. Da wird das Schweizer Bankgeheimnis immer schriller zum Misston im Konzert, der die Schweiz vollständig umhüllenden Länder der EU. So ist der Schweiz eine über einhundert Jahre lange, wesentliche Geschäftsgrundlage entfallen. So wenig sie selbst dazu beitrug diese Geschäftsgrundlage zu schaffen, so wenig kann sie nun den Verfall derselben aufhalten. Die politische Neutralität ist allerdings noch geblieben. Neben der Verschwiegenheit gilt auch die Korrektheit als eine Schweizer Tugend.
Vielleicht gelingt es den Schweizern mit dieser Eigenschaft die besondere Stellung des Landes im internationalen Konzert zu erhalten. Doch der Nachweis für Korrektheit ist die vollkommene Transparenz. Ein wahrer Paradigmenwechsel für das Land.
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