Die besonderen Herausforderungen der GwG-Meldepflicht

Der § 43 GwG, die unverzügliche Meldepflicht von Verpflichteten, ist eine, wenn nicht die wichtigste Kernanforderung im neuen Geldwäschegesetz. Sie zu erfüllen, stellt Compliance- und Anti-Financial-Crime(AFC-)Organisationen vor erhebliche Herausforderungen. Bei Nichterfüllung drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen – und das sowohl gegen die Unternehmen als auch gegen einzeln handelnde und verantwortliche Personen.


Ob Compliance- oder AFC-Organisationen – die Einhaltung von § 43 GwG impliziert große Anstrengungen. Bildnachweis: iStock.com/erhui1979

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Im Fokus des Gesetzgebers und der zuständigen Behörden steht vor allem die sogenannte „Unverzüglichkeit“ der Meldung, bei gleichgebliebenen qualitativen Anforderungen. Im Prinzip lautet die Forderung: „höhere Quantität, bei gleicher Qualität, in kürzerer Zeit“. Dazu kommt ein deutlich erhöhtes Fallaufkommen, auf das die Unternehmen reagieren sollen.

Die Compliance- und AFC-Organisationen stehen nun vor der Aufgabe, interne Sicherungsmaßnahmen umzusetzen und Ressourcen bereitzustellen. Und zwar in einem Umfang, dass sie sowohl das „planmäßige“ Tagesgeschäft als auch eintretende Ad-hoc-Ereignisse abdecken. Die notwendigen Mitarbeiterkapazitäten lassen sich für ein regelmäßiges Fallaufkommen und kleinere Vorgangsspitzen noch relativ sicher planen. Doch für Ad-hoc-Lagen, wie zum Beispiel bei den Panama oder Paradise Papers, sind die notwendigen internen Ressourcen nicht verlässlich planbar. Doch genau das fordert der Regulator. Die gesetzlichen Anforderungen des § 43 GwG müssen auch bei besonderen Lagen und Ereignissen vollumfänglich erfüllt werden. Daher ist es umso wichtiger, die richtigen Handlungsoptionen zur Hand zu haben. Doch ist die Auswahl beschränkt. Zum einen kann das Unternehmen dauerhaft deutlich mehr interne Ressourcen bereitstellen, um zu jeder Zeit über das Tagegeschäft hinaus auf Sondersituationen reagieren zu können. Zum anderen können bei Eintritt eines erhöhten Arbeitsaufkommens zusätzliche externe Ressourcen ausgeschrieben und vorübergehend eingebunden werden.

Grundsätzlich ist es besser, die Anforderungen mit internen Ressourcen abzubilden. Dennoch ist die diese Option sicherlich nicht effizient und zudem dauerhaft mit zu hohen Kosten verbunden. Die zweite Option bietet größtmögliche Flexibilität, aber auch Nachteile wie hohe Einmalkosten sowie immer wieder lange Vorlaufzeiten für die notwendigen Ausschreibungsprozesse und On-boarding-/Trainingsphasen. Angesichts des herrschenden Fachkräftemangels können lange Vorlaufzeiten bereits zu konkreten Verstößen gegen die Unverzüglichkeit der Fallbearbeitung und Backlog-Situationen in den Instituten führen.

Eine dritte Option ist, dass sich Banken in einem beschränkten Umfang, zusätzlich zu internen Mitarbeitern, längerfristig durch externe Kräfte helfen lassen. Das heißt, ein externes Team unterstützt langfristig die operative Fallbearbeitung, ist fortlaufend technisch in den Systemen angemeldet und bleibt mit den unternehmensinternen Abläufen vertraut. Voraussetzung für dieses Modell ist, dass die Institute sicherstellen, dass die externe Unterstützung flexibel und bedarfsgerecht abgerufen werden kann.

Die Vorteile dieser Option sind die geringeren Vorlaufzeiten, Preisreduzierungen gegenüber Time&Material-Modellen sowie die schnellere Reaktionszeit bei Sonderlagen. Zudem kann dieser Ansatz als fester Bestandteil in den internen Sicherungsmaßnahmen integriert und auch gegenüber den Aufsichtsbehörden vertreten werden. Ein Modell mit „festen Freelancern“ können Banken zudem nicht nur zur Erfüllung der Meldepflicht einsetzten. Es eignet sich grundsätzlich auch für andere operative Fallbearbeitungsprozesse, beispielsweise für das Transaktions-Monitoring und für das Know-Your-Customer-Verfahren.

Mehr Automatisierung ist dringend nötig

Blickt man weiter voraus, kann die Antwort auf steigende Fallzahlen sicherlich nicht ein permanenter Anstieg personeller Ressourcen lauten. Auch für die Bearbeitung von Geldwäschefällen und die Umsetzung der Meldepflicht werden technische Hilfen wie (Text-)Automatisierung, Künstliche Intelligenz (KI) und Deep Learning eine wichtigere Rolle spielen. Angesichts der heute bestehenden geringen Meldeschwelle, dem hohen Kostendruck in den Organisationen sowie einem angespannten Arbeitsmarkt muss es gelingen, Standardfälle und regelmäßig wiederkehrende Muster größtmöglich automatisiert zu erkennen und zu melden. Damit interne Mitarbeiter mehr Raum haben, um sich auf Qualitätssicherungsmaßnahmen, besondere Ereignislagen sowie auf aktive und komplexere Gefährdungsanalysen konzentrieren zu können.