FATCA-konform – zuverlässig, effizient, mit Weitblick

Advertorial Anforderungen zur Erfüllung der Identifizierungs- und Meldepflichten. Ein Gastbeitrag von Henrik Becker, Experte im Bereich Fraud and Financial Crimes. Der Staat verlagert auch weiterhin Kontrollaufgaben in den Bereich der Finanzwirtschaft. Mit Inkrafttreten der Regelungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) wird die auf das Geldwäschegesetz zurückgehende Legitimationsprüfung („Know your customer“-Prinzip) weiter ausgebaut. Nehmen…


Advertorial

Anforderungen zur Erfüllung der Identifizierungs- und Meldepflichten. Ein Gastbeitrag von Henrik Becker, Experte im Bereich Fraud and Financial Crimes.

Der Staat verlagert auch weiterhin Kontrollaufgaben in den Bereich der Finanzwirtschaft. Mit Inkrafttreten der Regelungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) wird die auf das Geldwäschegesetz zurückgehende Legitimationsprüfung („Know your customer“-Prinzip) weiter ausgebaut. Nehmen Institutionen ihre Kontroll-aufgaben nicht ausreichend wahr, so müssen sie mit staatlichen Sanktionen rechnen. Mit einer geeigneten IT-Lösung sind Finanzdienstleister in der Lage, die FATCA-Vorgaben nahtlos in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren, meldepflichtige Kontoinhaber zu identifizieren und ihren Meldepflichten gemäß den Reporting-Standards nachzukommen.

Ausweitung der bestehenden Identifizierungs- und Meldepflichten

Im Rahmen der zunehmenden Globalisierung der Finanzmärkte erkannten die USA, dass ihr Ziel, das Welteinkommen ihrer Bürger der Besteuerung zu unterwerfen, mit den bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht zu erreichen war.
Der FATCA will Steuerhinterziehung von US-Steuerpflichtigen verhindern, die Anlagen außerhalb der USA tätigen. Zu diesem Zweck werden ausländische Finanzinstitute in die Bekämpfung der Steuerhinterziehung einbezogen, indem die bisherigen Identifizierungs- und Meldepflichten im Rahmen des Regelwerks unter Sanktionsandrohung seit Januar 2013 schrittweise ausgeweitet werden. Auf diese Weise soll der letzten Endes wirtschaftlich Begünstigte eines Kapitalertrags identifiziert werden. Nachkommen muss diesen neuen Pflichten jedes ausländische Finanzinstitut (Foreign Financial Institution, FFI), das Zahlungsempfänger einer Transaktion durch US-Personen ist. Als ausländische Finanzinstitute im Sinne dieser Vorschrift gelten grundsätzlich alle Banken und Versicherungen mit Sitz außerhalb der USA, die für fremde Rechnung Finanzvermögen verwahren, Einlagen entgegennehmen oder Investitionen für Kunden vornehmen.

FATCA-Voraussetzungen schaffen und nachweisen

Grundsätzlich steht es ausländischen Finanzinstitutionen frei, den Meldepflichten des FATCA-Gesetzes nachzukommen. Sind sie jedoch nicht zur Kooperation bereit, müssen sie bzw. ihre Kunden den Abzug der Quellensteuer von 30% auf Erträge, die sie aus US-amerikanischen Quellen beziehen, hinnehmen.
Deutsche und schweizerische FFIs sind aufgrund der besonderen zwischenstaatlichen Regelungen mit den USA von dieser Quellensteuer generell befreit. Zudem entbinden diese Abkommen sie von der Verpflichtung, einzelne Verträge mit der US-Bundesteuerbehörde, dem IRS (Internal Revenue Service), abzuschließen. Dennoch müssen auch deutsche und schweizerische FFIs in der Lage sein, Informationen über Konten zu erheben, die sie für in den USA steuerpflichtige Personen führen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass ein Finanzinstitut diese Personen anhand von regelmäßigen Identifizierungsmaßnahmen sicher erkennen kann. Allein die Behauptung, dass keine meldepflichtigen Personen Kunden seien, ohne dabei ein entsprechendes Verfahren eingerichtet zu haben, reicht nicht aus. Als Konsequenz aus einem fehlenden System zur Identifizierung meldepflichtiger Personen entzieht das IRS dem betreffenden Finanzinstitut seinen privilegierten Status als meldendes FFI und erhebt die pauschale Quellensteuer auf alle US-Umsätze.

Implementierung in laufende Geschäftsprozesse

Die wesentliche Anforderung an eine FATCA Lösung liegt darin, Identifikation und Reporting nahtlos in die bestehenden Geschäftsprozesse einzubinden. Auf diese Weise unterstützt sie zum einen die Mitarbeiter effektiv bei ihrer Arbeit, zum anderen sorgt sie dafür, dass die Qualität der vorhandenen Daten stetig verbessert wird.
So haben beispielsweise FFIs bzw. die Kontoinhaber die Möglichkeit, durch Vorlage von Dokumenten zu belegen, dass keine Steuerpflicht in den USA vorliegt. Daher sollte eine FATCA-Lösung bei Kontoeröffnungen oder Änderung von Kontendaten sowie Eingaben von US-Indizien automatisch einen entsprechenden Hinweis generieren, damit der Bearbeiter dem Kunden unmittelbar eine entsprechende Notiz bzw. die notwendigen Formulare zur Selbstauskunft (W8 oder W9 des IRS) zuleiten kann.
Darüber hinaus minimiert eine geeignete Lösung den Aufwand der Sachbearbeiter für persönliche Recherchen. Voraussetzung dafür ist ein gutes Datenmanagement. So sehen die FATCA-Regelungen vor, dass selbst bei Konten mit hohem Wert (mehr als 1 Mio. USD) auf eine persönliche Recherche verzichtet werden kann, wenn alle notwendigen Informationen transparent in den Datenbanken des FFI erfasst sind. Um dieses Ziel so schnell wie möglich zu erreichen, muss ein System in der Lage sein, alle verfügbaren Datenquellen zu nutzen, relevante Daten zu erkennen und Fehler zu bereinigen.

Setzt ein FFI zur praktischen Umsetzung der FATCA-Regelungen auf ein spezialisiertes System, so wird es nicht nur als FATCA-konform eingestuft werden, sondern auch in der Lage sein, kommende staatliche Auflagen beispielsweise auf EU-Ebene (Änderung der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU) ohne Mehraufwand umzusetzen. Eine spezialisierte Software-Lösung ermöglicht zum einen die Identifizierung von EU-Personen, zum anderen wird sie auch den Anforderungen des angekündigten standardisierten, automatisierten Informationsaustausches während des laufenden Geschäftsbetriebs gerecht.