Seit dem 14.März 2019 müssen Banken gemäß der Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 (Payment Service Directive) anderen Unternehmen die entsprechenden Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste in einer entsprechenden Testumgebung mitsamt Dokumentation zur Verfügung stellen. Bereits seit Januar 2018 erlaubt PSD2 Drittanbietern den Zugriff auf Kontodaten, sofern der Bankkunde dem zustimmt.
PSD2? Nie gehört!
Auch wenn die Verbraucher die eigentlichen Profiteure der Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 sein sollten, ist das Thema aber bei Ihnen noch nicht richtig angekommen: Laut einer repräsentativen Umfrage unter 1.000 Verbrauchern vom November 2018 im Auftrag des Informationsdienstleisters CRIFBÜRGEL hatten 69 Prozent der befragten Teilnehmer noch nie von PSD2 gehört. Die übrigen 31 Prozent kannten zwar den Begriff, doch nur drei Prozent der Befragten gaben an, auch zu wissen, was sich dahinter verbirgt. Nur etwa ein Zehntel der Befragten gibt an, schon einmal PSD2-basierte Dienste genutzt zu haben; gestützt erinnern sie sich noch am häufigsten an die Nutzung von Online-Vergleichsseiten (sechs Prozent) oder Banking-Apps (fünf Prozent). Auch wenn das Wissen der Verbraucher über PSD2 noch gering ist, ist das Interesse an zukünftigen PSD2-basierten Diensten für private Zwecke vorhanden.
Wer interessiert sich für PSD2-Services?
Für 28 Prozent sind PSD2-Dienstleistungen grundsätzlich attraktiv. Für geschäftliche Zwecke liegt das Interesse mit 41 Prozent bereits deutlich höher als für den privaten Bereich. Erhöhtes Interesse besteht bei Männern (32 Prozent), jüngeren Befragten zwischen 18 und 39 Jahren (35 Prozent) sowie bei Befragten aus Haushalten mit mindestens drei Personen (34 Prozent).
Einsparungen, Bonität, Cyber-Risk
Generell recht hohes Interesse (46 Prozent) besteht an Benachrichtigungen, wenn Geld durch einen Vertragswechsel – etwa beim Stromanbieter oder der Versicherung – eingespart werden kann. Auch dieser Service findet unter den Gewerbetreibenden mit 52 Prozent etwas mehr Zuspruch. Für Bonitätsservices interessieren sich grundsätzlich 39 Prozent der Befragten. Eine Möglichkeit dazu sind etwa Benachrichtigungen, wenn der eigene Kontostand eine bestimmte Schwelle über- oder unterschreitet. Auch hier gilt: Für Gewerbetreibende sind solche Services mit 46 Prozent sogar noch etwas relevanter. Darüber hinaus können PSD2-basierte Angebote auch helfen, die Bankdaten und die Identität des Bankkunden vor Missbrauch zu schützen. Dazu überwachen Drittanbieter die vom Kunden freigegebenen Daten, wie etwa Name und Adressdaten, Kontonummer oder Kreditkartendaten, im Internet und geben Bescheid, wenn verdächtige oder gar gestohlene Daten auftauchen. Eine solche Benachrichtigung wäre laut Umfrage für Privatkunden wie für Geschäftskunden (63 beziehungsweise 64 Prozent) gleichermaßen wertvoll und generell interessanter als Versicherungen oder persönliche Hilfestellungen.
Über die Befragung: INNOFACT führte im November 2018 im Auftrag der CRIF Bürgel GmbH eine quantitative Online-Befragung mit 1.000 Verbrauchern zum Thema PSD2-Richtlinie durch.