Mai 1949: Das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank in Kraft. In Frankfurt am Main nahm damit die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum ihre Geschäftstätigkeit auf. Gegründet wurde sie durch Gesetz als bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen Rechts.
Ihr gesetzlicher Auftrag verpflichtet die Bank zur Förderung agrarbezogener Vorhaben durch zinsgünstige Finanzierungen. Diese soll sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergeben. Die Landwirtschaftliche Rentenbank vergab in den 1950er-Jahren erstmals „Hofkredite“ und finanzierte Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur.
Darüber hinaus refinanziert das Kreditinstitut Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften, die einen Bezug zum ländlichen Raum haben. Auch die Gewinnverwendung unterliegt dem Förderauftrag.
Ihr Grundkapital, das zwischen 1949 bis 1958 aufgebracht wurde, stammt von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. 1953 erfolgte die erste Emission von Landwirtschaftsbriefen, also gedeckte festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen. Sie dienten der Refinanzierung von Förderdarlehen.
Im neuen Jahrtausend angekommen
Zu Beginn war die Landwirtschaftliche Rentenbank für die Erhöhung der Produktivität der Agrarwirtschaft zuständig. Auf diese Weise sollte die Ernährungslage verbessert werden. Denn im Nachkriegsdeutschland sah die alles andere als gut aus.
So förderte die Bank in den ersten beiden Jahrzehnten hauptsächlich landwirtschaftliche Erzeuger. Das geschah überwiegend aus öffentlichen Mitteln. Seit den 1970ern stehen jedoch am Kapitalmarkt refinanzierte Kredite im Fokus ihrer Fördertätigkeit.
Ebenso hat sich die Förderung aufgrund des stetigen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft verändert. Wurden in den ersten Jahrzehnten vor allem Förderprogramme für die Landwirtschaft ins Leben gerufen, unterstützt die „Rentenbank“ heute auch der Landwirtschaft nahestehende Branchen.
Ihre Förderung gilt seit 2005 etwa ebenso dem agrarbezogenen Umwelt- und Verbraucherschutz, erneuerbaren Energien, dem Einsatz für tiergerechte Haltungsverfahren, der Aquakultur und Fischwirtschaft und dem Breitbandausbau im ländlichen Raum. Außerdem setzt sie sich für den ländlichen Tourismus ein und hilft agrarwissenschaftlichen Start-up-Unternehmen.
Rentenbank will Förderauftrag auch in Zukunft erfüllen
Seit den 1990er-Jahren wird die Landwirtschaftliche Förderbank von verschiedenen Ratingagenturen durchgängig mit der besten Bonitätsklasse Triple-A bewertet: 1994 durch Standard & Poor’s, 1995 durch Moody’s und 1996 durch Fitch. 2015 wurde die ausdrückliche Insolvenzunfähigkeit der Rentenbank in das Rentenbank-Gesetz aufgenommen.
Da sie darüber hinaus über eine explizite Garantie der Bundesrepublik Deutschland für ihre Verbindlichkeiten verfügt, gilt sie als eine der sichersten Banken der Welt. Mit einer Bilanzsumme von rund 90 Milliarden Euro gehört die Landwirtschaftliche Rentenbank heute zu den 15 größten Banken Deutschlands.
In ihrer Historie habe die Rentenbank maßgeblich zur Anpassungsfähigkeit der Agrarwirtschaft und zur Stärkung des ländlichen Raums beigetragen, betonte Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Förderbank, zum 70. Geburtstag des Instituts im Jahr 2019.
Das Besondere an der Bank sei die Kombination aus Kapitalaufbringung durch die Landwirtschaft und Stärke des Bundes. „Diese besondere Konstellation wird es uns auch in Zukunft ermöglichen, unseren gesetzlichen Förderauftrag effizient, zielgenau und aus eigener Kraft zu erfüllen“, sagt Reinhardt.
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