Urteil im Fall Augenstein: Waren die Banken schuld?

Im Prozess um die Zinswetten der ehemaligen Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihrer Kämmerin Susanne Weishaar ist es nun zu einem Urteil gekommen. Wie das Handelsblatt und die Süddeutsche Zeitung berichten, werden die Frauen wegen Verstoßes gegen das Spekulationsverbot für Kommunen zu einem Jahr und acht Monaten respektive zu zwei Jahren Haft auf Bewährung…


Das Landgericht Mannheim hat im Prozess um Zinswetten der ehemaligen Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein nun ein Urteil gesprochen. Bildnachweis: iStock.com/Chris Ryan

Im Prozess um die Zinswetten der ehemaligen Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihrer Kämmerin Susanne Weishaar ist es nun zu einem Urteil gekommen. Wie das Handelsblatt und die Süddeutsche Zeitung berichten, werden die Frauen wegen Verstoßes gegen das Spekulationsverbot für Kommunen zu einem Jahr und acht Monaten respektive zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Immer wieder beteuerten Augenstein und Weishaar im Laufe der Verhandlungen, von den beteiligten Kreditinstituten Deutsche Bank und JP Morgan mit undurchsichtigen Methoden bewusst in die Irre geführt worden zu sein. Dies wurde nun von Richter Andreas Lindenthal jedoch revidiert. Er sieht es als erwiesen an, dass sich die Frauen zu jeder Zeit der Risiken ihres Vorgehens bewusst gewesen seien. Der Freispruch zweier Mitarbeiter von JP Morgan, die zunächst mit auf der Anklagebank saßen, spricht dafür.

Augenstein hatte Spread Ladder Swaps mit der Deutschen Bank abgeschlossen, um die prekäre Finanzlage ihrer Stadt zu entschärfen. Als dies scheiterte, versuchte man dasselbe bei JP Morgan, um die Verluste des ersten Versuchs aufzufangen. Zusätzlich zu ihrer Bewährungsstrafe muss Augenstein 30.000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen.