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Von ganzem und beschädigtem Geld

Banknoten sind zwar wertvolle Papiere, aber eben doch nur aus Papier. Und das heißt: Sie halten nicht für die Ewigkeit. Aber keine Sorge: Kaputtes Geld ist nicht gleich verlorenes Geld.


Es kann sich lohnen, sich mit seinem beschädigten Geld bei einer Bank zu melden.

Höchstwahrscheinlich ist so etwas jedem schon einmal passiert: Sie haben einen Geldschein in der Hose vergessen und mitgewaschen oder er ist einfach beim Gebrauch gerissen. Das ist ärgerlich. Doch mit beschädigtem Geld lässt sich vielleicht doch noch etwas anfangen. Denn die Deutsche Bundesbank nimmt beschädigte Euro- und sogar auch D-Mark-Banknoten an und ersetzt diese.

Aber Vorsicht: Es gibt gewisse Voraussetzungen, die dabei erfüllt sein müssen. Entweder muss nämlich die Hälfte des Geldscheins als „Beweis“ vorgelegt oder erwiesen werden, dass die nicht mehr vorhandenen Teile vernichtet wurden.

Ebenso können Münzen umgetauscht werden. Ersetzt werden diese, wenn sie schlichtweg „alt“ geworden „oder aufgrund eines unerwarteten Ereignisses nicht mehr für den Umlauf geeignet sind“, wie die Bundesbank schreibt. Diesen Austausch-Service bietet die Bundesbank in der Regel kostenlos an.

Vom Umtausch ausgeschlossen?

Aber natürlich nimmt die Bundesbank nicht alle alten Scheine und Münzen wortlos an und tauscht sie aus. Vorsätzlich beschädigtes oder bereits entwertetes Geld ist von der Ersatzleistung ausgeschlossen. Auch für Euro-Münzen gilt: Geldstücke, die absichtlich verändert wurden oder so behandelt wurden, dass eine Veränderung abzusehen war und verfälschte sowie bereits entwertete Euro-Münzen werden nicht angenommen.

Neben D-Mark-Scheinen nimmt die Bundesbank auch D-Mark-Münzen zum Umtausch an. Allerdings lehnt sie diese ebenfalls ab, wenn sie verfälscht, durchlöchert oder verändert wurden.

Außerdem erfolgt keine Annahme von Euro- oder DM-Münzen oder Scheinen, die zu einem gesundheitlichen oder anders gearteten Risiko der Bundesbank-Mitarbeiter führen würde. Das heißt: Wer Banknoten oder Münzen abgeben möchte, die etwa mit chemischen Substanzen in Kontakt gekommen sind, muss ein Datenblatt mit einer Aufstellung dieser Substanzen mitgeben.

Was macht man mit beschädigtem Geld?

Um von dem Geld-Austausch-Service der Bundesbank Gebrauch zu machen, muss alles, auch sehr kleine Teile des Geldes, gut verpackt werden. Weitere Beschädigungen sollen so vermieden werden. Für die Einreichung des beschädigten Bargeldes muss zusätzlich der „Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Note(n)/-Münze(n)“ ausgefüllt werden. Darin sollte möglichst genau beschrieben werden, wie das Geld beschädigt wurde und angeben werden, wo eventuell restliche Geldteile verblieben sind.

An wen genau muss man sich mit beschädigtem Geld wenden? Manche Hausbanken oder Sparkassen sind bereit, das Geld an die Bundesbank weiterzuleiten. Natürlich kann das Geld auch direkt in einer Bundesbankfiliale abgegeben oder per Post gesendet werden. Hier sind allerdings gesondert Informationen bei der Post einzuholen und die Bundesbank haftet nicht für den Verlust.

Und dann? In der Regel dauert es vier bis sechs Wochen bis man eine Gutschrift für das beschädigte Geld oder einen Bescheid darüber bekommt, wieso die Bundesbank das Geld nicht annimmt. Wenn das Geld bei einer Bundesbankfiliale abgegeben wurde, geht es meist schneller, bei komplizierten Fällen kann es allerdings recht lange bis zur Antwort dauern.

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