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„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ – Employee Monitoring nimmt zu

Mitarbeiterüberwachung weckt Erinnerungen an den Schlecker-Skandal: Die Drogeriekette fing sich Klagen und Negativschlagzeilen ein aufgrund heimlicher Videoaufnahmen von Mitarbeitern und Kunden. Im Pandemie-Alltag, geprägt von Homeoffice und Remote Work, gewinnt der Kontroll-Usus jedoch an Zuwachs und damit Normalität – nicht unbedingt zum Vergnügen betroffener Angestellten.


Mitarbeiterin wird überwacht, Employee monitoring

Covid-19 als Motor von Employee Monitoring

Noch vor der Pandemie fand Mitarbeiterüberwachung in etwa 10 Prozent der Unternehmen regelmäßigen Gebrauch. Mit der Auflösung von Büropräsenz geht für Arbeitgeber aber gefühlt auch die Kontrolle verloren. Infolgedessen erlebte die Mitarbeiterüberwachung durch die Krise einen Einmarsch in etwa 11 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen.

Mithilfe der Anmeldedaten in Content-Management-Systeme werden die Informationsdaten generiert. Dieserart wird die Anwesenheit der Mitarbeiter kontrolliert (44 Prozent), jedoch auch um Überstunden zu vermeiden. Weiterhin dient die Software dem Zeit- (37 Prozent) und Arbeitslastmanagement (32 Prozent).

Tatsächlich greifen aber 22 Prozent der Arbeitgeber zur ubiquitären Kontrolle und überwachen alle Computeraktivitäten – Grenzeinhaltung wird dabei restlos zunichte gemacht. In 16 Prozent der Fälle findet ein Screening des kompletten Arbeitsbereiches statt, während 14 Prozent digitale Kommunikation mitverfolgen. Kann dies rechtens sein?

Wie weit darf Mitarbeiterüberwachung gehen?

Grundsätzlich gilt Employee Monitoring als zulässig – zu betonen ist dabei allerdings, dass diese sich nur in einem definierten Rahmen abspielen darf. Hauptanliegen sollte die Sicherstellung der Einbehaltung arbeitsvertraglicher Pflichten sein, sowie die Einschätzung des Leistungsverhaltens.

Geschäftlicher Mailverkehr und im Arbeitsalltag aufgerufene Internetseiten dürfen nachverfolgt werden. Ebenso gilt dies für dienstliche Briefpost. All dies, was über dienstliche Belange hinausgeht und private Sphären betritt, ist unrechtmäßig.

Arbeitgeber befinden sich in der Pflicht, die gültigen Datenschutzgesetze, die individuellen Rechte der Arbeitnehmer sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zur Kenntnis zu nehmen. Unter diesen Bedingungen ist Mitarbeiterüberwachung eine zugestandene Maßnahme, um die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens zu sichern.

Fest steht dennoch: „Permanente Überwachung ist fast nie ausreichend begründbar“, laut Arbeitsrechtler Daniel Hautumm in einer Stellungnahme für die Süddeutsche Zeitung.

Wie wirkt Mitarbeiterüberwachung auf Betroffene?

Während die Arbeitgeberseite somit an Kontrollmacht und folglich Rückversicherung gewinnt, erleidet die arbeitnehmerseitige Kulanz einen gewaltigen Abbruch.

Über die Hälfte der Angestellten verbinden mit dem Begriff Mitarbeiterüberwachung (62 Prozent) etwas Negatives. Dies führt auch dazu, dass das Vertrauen Einbußen erfährt (54 Prozent). Etwa 58 Prozent sehen ihre Privatsphäre dabei angegriffen – der Stress nimmt zu (44 Prozent) und die Arbeitsmoral sinkt (42 Prozent).

Die Zahlen geben ein klares Bild über das Gleichgewicht der Waage. Am Ende des Tages ist es wohl doch Vertrauen, welches das Pendel wieder zurückschwingen kann. Und wenn die Mitarbeiter dieses eben nicht verspüren und unter Druck die Motivation schwindet, haben zu guter Letzt vielleicht sogar alle verloren.

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