Nur rund jede zweite Frau möchte Kind und Beruf vereinen. Kinderbetreuung ist überwiegend Muttersache.
Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen gilt heutzutage als eine große Herausforderung. Insbesondere Mütter müssen oft – gewollt oder ungewollt – ihre Erwerbsbeteiligung zugunsten der Familie einschränken. Neueste Studien zeigen, dass nicht alle Mütter beides wollen: 55 Prozent der nicht erwerbstätigen Mütter suchen keine Arbeit, weil sie Kinder betreuen. Männer hingegen sehen sich noch in der traditionellen „Ernährerrolle“, nur 3 Prozent von den Vätern mit Kindern unter 15 Jahren waren weder erwerbstätig noch auf Jobsuche.
Entscheidend ist dabei das Alter des Kindes, ob und in welchem Umfang Mütter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Je jünger das Kind, desto seltener beteiligen sich Mütter am Erwerbsleben. Der größte Anteil der nicht erwerbstätigen Mütter liegt bei denjenigen, deren Kinder unter drei Jahren alt sind. Im Jahr 2011 traf das auf 44 Prozent der Mütter zu. Der Anteil der Mütter, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, nimmt ab, je älter das zu betreuende Kind wird. So sind nur noch 16 Prozent der Mütter nicht erwerbstätig, wenn ihr Kind auf die weiterführende Schule kommt (10 – 14 Jahre).
Der Anteil erwerbstätiger Mütter nimmt jedoch seit Jahren stetig zu. Im Jahr 2001 gingen nur 62 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach, 10 Jahre später waren es schon 68 Prozent. Mütter in Elternzeit zählen dabei ebenfalls zu den Erwerbstätigen. Das Hauptmotiv für viele Frauen, nicht auf Jobsuche zu gehen liegt in den Betreuungsaufgaben. Daneben gibt es auch sonstige persönliche oder familiäre Gründe dafür, dass Mütter dem Arbeitsmarkt fernbleiben. Wenn der Ehemann ein hohes Einkommen hat, besteht für die Ehefrau möglicherweise nicht die wirtschaftliche Notwendigkeit, ebenfalls arbeiten zu gehen und somit können sie sich komplett auf das Kind konzentrieren. Gesundheitliche Gründe (5 Prozent) sowie eine schulische oder berufliche Aus- bzw. Weiterbildung (5 Prozent) nennen Mütter mit Kindern unter 15 Jahren nur selten als Gründe für die Nichtarbeitsuche.
Dabei sollen doch Ganztagsschulen, Kindergärten und Kinderkrippen sowie Elterngeld den Spagat zwischen Berufs- und Privatleben erleichtern. Doch der Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige hat noch nicht den Umfang erreicht, der den ab dem 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz Rechnung tragen kann. Der Mangel an Betreuungsplätzen hat allerdings keinen Einfluss auf die Erwerbstätigkeit von Müttern. Für 70 Prozent der nicht erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter 15 Jahren hatte im Jahr 2011 die Betreuungssituation keinen Einfluss auf die Entscheidung, keine bezahlte Tätigkeit zu suchen. Die restlichen 30 Prozent der Mütter sollten nicht vernachlässigt werden. Die Politik sollte die eingeführten Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin ausarbeiten.