Erst Euphorie, dann die Ernüchterung: Man ersteigert zu einem günstigen Preis auf einer Online-Plattform ein scheinbares Markenprodukt und merkt erst bei der Ankunft des Pakets, dass man einem Betrüger auf den Leim gegangen ist. Und schnell ist man auf den Boden der Tatsachen zurück. Solche Szenarien sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Aus diesem Grund hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden, das Bankgeheimnis zu lockern. Wie die Wirtschaftswoche berichtet, verspricht man sich von dieser Entscheidung, den Vertreibern von Plagiaten in der digitalen Welt besser auf die Schliche zu kommen. In Zukunft sind also personenspezifische Daten im Zweifel von Banken offenzulegen, da diese oftmals die einzige Möglichkeit sind, Täter aus dem Internet zu identifizieren.
Die Lockerung des Bankgeheimnisses sollte zwar nicht auf die leichte Schulter genommen werden, aber um Markenrechte und einen korrekten Wettbewerb zu ermöglichen, ist es ein notwendiges Übel. Mitarbeiter von Geldhäusern dürften sich nur bedingt freuen, da ein deutlicher administrativer Mehraufwand für die Angestellten entstehen wird. Trotzdem verfolgt der EuGH mit dieser Entscheidung einen richtigen Kurs, denn wer sich aus illegalen Geschäften heraushält, der hat bekanntlich auch keine juristischen Konsequenzen zu befürchten.